Globale Steuerregeln werden großteils auf Grundlage von zwischenstaatlichen Verträgen gemacht, die Länder mit geringer Verhandlungsmacht benachteiligen. Wenn, wie bei der globalen Mindeststeuer, internationale Vereinbarungen getroffen werden, dann im Rahmen der OECD. OECD-Verhandlungen sind aber intransparent und ermöglichen keinen fairen Verhandlungsrahmen für alle, die meisten afrikanischen Länder haben die globale Mindeststeuer z.B. nicht mit verhandelt. Kein Wunder, dass viele damit nicht einverstanden sind. Bereits 2019 forderten die Afrikanischen Staaten, dass die globale Steuerkoordination an die UN übertragen und eine UN-Steuerkonvention verabschiedet wird.
Einen Vorschlag wie so eine UN-Steuerkonvention ausformuliert werden könnte, haben GATJ (die weltweite Dach-NGO vom Netzwerk Steuergerechtigkeit) und EURODAD nun vorgelegt: Er beinhaltet einen institutionellen Rahmen im UN- Gefüge mit einer jährlichen Vertragsstaatenkonferenz, einem Sekretariat und einem zugehörigen Expertenausschuss. Inhaltlich könnte die Konvention bestehende zwischenstaatliche und regionale Reforminitiativen zusammenführen und neue Akzente setzen: Z.B. eine Gesamtkonzernsteuer, die das bestehende Verrechnungspreissystem ablöst, das wesentlich zur globalen Ungleichheit beiträgt. Oder ein öffentlich zugängliches weltweites UN-Unternehmens-Register, das die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und Trusts aufdeckt (mehr zu den Vorschlägen in unserem Blog). Das wären weitergehende Reformen als wir sie bisher gesehen haben.
Die Unterstützung der wichtigen Akteure fehlt aber noch. Auch Deutschland lässt bisher den notwendigen Mut vermissen. Zwar forderten SPD, Grüne und Linke vor der Wahl eine stärkere Rolle der UN bei Steuerfragen, im Koalitionsvertrag ist davon aber nichts übrig geblieben.