Das Abkommen besteht seit 2016 und soll dazu beitragen, dass der Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) durch Gewinnverschiebung von Unternehmen reduziert und die Empfehlungen des BEPS-Projekts in DBAs integriert werden. Es bietet Staaten eine Vorlage und Orientierung zur Überarbeitung ihrer DBAs mit anderen Ländern. Deutschland ist einer der Erstunterzeichner-Staaten und arbeitet immer noch – und zwar nur halbherzig – an der Umsetzung.