GroKo schützt Steueroase Deutschland und zieht automatischem Informationsaustausch die Zähne
Morgen, am Mittwoch den 10. November soll im Finanzausschuss mit den Stimmen der GroKo ein leicht abgeänderter Gesetzentwurf zum automatischen Finanzkontendatenaustausch verabschiedet werden. Am Donnerstag wird das Gesetz dann im Plenum des Bundestags behandelt. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit, WEED und Tax Justice Network waren bei der öffentlichen Anhörung letzten Mittwoch im Finanzausschuss des Bundestages und ließen wenig Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf keine adäquate Antwort auf über 3 Billionen Euro an steuerbefreiten Finanzanlagen von Steuerausländern bei deutschen Banken darstellt (Stellungnahme NWSG/WEED hier, TJN hier).
Die nun von der GroKo in Aussicht gestellten Änderungsvorschläge unterstreichen, dass Steuerhinterzieher in der gegenwärtigen Koalition eine starke Lobby haben.
Wie sonst könnte man erklären, dass die Höchststrafe selbst bei vorsätzlichen, systematischen Falschmeldungen im neuen System, selbst wenn sie von ganz oben durch Bankenvorstände angewiesen wurden, mit einer Höchststrafe von 50.000€ bedroht werden? Das ist zwar mehr als die ursprünglich vorgesehenen 5.000€, aber dennoch lächerlich wenig, wenn man sich das Ausmaß bisheriger krimineller Energie im Finanzsektor vergegenwärtigt, etwa bei Absprachen im Libor-Skandal und bei der Umgehung von Sanktionen und Geldwäscheregeln. Demnach können Bankenmitarbeiter in Deutschland weiterhin straffrei ausländischen Kunden vorsätzlich bei der Steuerhinterziehung behilflich sein.
Neben Frankreich und Großbritannien bestraft sogar Singapur Banker mit Gefängnisstrafen, wenn sie wissentlich Gelder aus ausländischer Steuerhinterziehung annehmen bzw. verwalten.
Obendrein wird auf eine statistische Wirkungskontrolle des neuen Systems verzichtet, indem eine verpflichtende Übermittlung der Daten mit dem Verweis auf datenschutzrechtliche Verbote von Vorratsdatenspeicherung abgebügelt werden. Urteile des Bundesverfassungsgerichts und weitere empirische Studien, aus denen hervorgeht, dass Steuerhinterziehung bei Auslandskonten die Regel, und nicht die Ausnahme darstellt, und deshalb die Übermittlung der Kontendaten aller Herkunftsländer an den deutschen Fiskus nicht unverhältnismäßig ist, also kein Fall willkürlicher Vorratsdatenspeicherung, sondern eine plausible Maßnahme zur Verhütung systematischer Straftaten, ist, werden ignoriert.
Die Heuchelei der gegenwärtigen deutschen Finanzpolitik ist in diesem Punkt unerträglich und überschreitet die Verfassungstreue. Es ist überfällig, dass internationale Steuerpolitik zur Chefsache der Kanzlerin wird.
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