Digitalkonzerne fair besteuern

Booking.com, Microsoft und Alphabet verschieben den Großteil ihrer Gewinne trotz der Bemühungen der OECD und G20 weiter in Steueroasen und zahlen dadurch weniger Steuern als die kleinen und mittelständischen Unternehmen von nebenan. In dieser Studie wurden Informationen aus Konzernberichten sowie lokalen Geschäftsberichten aus dreizehn EU-Ländern ausgewertet. Die Zahlen zeigen: Die Konzerne verschieben ihre Gewinne in die USA, Irland oder in die Niederlande und verbuchen nur einen sehr kleinen Teil ihrer Gewinne in Deutschland. Mit Steuersätzen von 7 bis 15 Prozent zahlen sie dort weniger als die Hälfte von dem was in Deutschland fällig werden würde. Die aktuellen Reformen sorgen noch nicht für eine faire Besteuerung der Digitalkonzerne. Die Studie enthält sechs Vorschläge, wie sich das ändern könnte.

Die Empfehlungen im Überblick:

  • Vermeidungsmodelle müssen unterbunden werden: Bei der Umsetzung der globalen Mindesteuer sollten die EU und die Mitgliedsstaaten darauf achten, dass Steuervermeidungsmodelle in Irland, den Niederlanden oder den USA nicht zu einer einseitigen Niedrigbesteuerung von großen (Digital)konzernen führen. Alternativ sollten Quellensteuern – wie z.B. die in Deutschland bestehende Lizenzschranke – beibehalten bzw. so angepasst werden, dass in solche Lizenzboxen abfließende Lizenzzahlungen an der Quelle mit 15 Prozent oder mehr besteuert werden.
  • Anhebung des Mindesteuersatzes: Der Steuersatz für die Mindeststeuer sollte auf den EU-Durchschnittssatz von 25 Prozent angehoben werden.
  • EU-weite Digitalsteuer: Die EU sollte ihren Vorschlag zur Einführung einer EU-weiten Digitalsteuer wiederbeleben und basierend auf dem OECD-Vorschlag weiterentwickeln, um bei stockender Ratifizierung des OECD-Vorschlags eine bereits griffbereite Option zu haben.
  • UN-Steuerkonvention: Die EU sollte sich für eine Weiterentwicklung der globalen Unternehmensbesteuerung einsetzen. Eine UN-Steuerkonvention bietet dafür ein gutes Forum. Die Umsetzung einer formelbasierten Gewinnaufteilung innerhalb der EU über den BEFIT-Vorschlag wäre eine geeignete Grundlage.
  • Reform der Unternehmensbesteuerung: Die EU und/oder die Mitgliedstaaten sollten im globalen Rahmen oder unilateral eine zusätzliche Besteuerung von den Gewinnen der großen (Digital)konzerne und vor allem deren Überschussgewinnen anstreben. Die beste Variante wäre eine progressive Besteuerung von Überschussgewinnen – zum Beispiel als Zusatzsteuer auf die nach dem OECD-Vorschlag neu verteilten Residualgewinne.
  • Stärkung der EU-Steuerbehörden: Die Mitgliedstaaten sollten ihre Steuerbehörden stärken, dem französischen und italienischen Vorbild folgen und gezielt gegen die Steuervermeidung der großen (Digital)konzerne in den letzten Jahren vorgehen. Die EU sollte hier insbesondere über die europäische Staatsanwaltschaft koordinierend tätig werden.

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