Gerechtigkeitscheck Februar – Revolution oder Reform?

Die Verfassung soll Obergrenzen für Reichtum festschreiben. Eine Kombination aus progressiver Vermögensteuer, hoher Erbschaftsteuer und höheren Steuersätzen für hohe Einkommen und Unternehmensgewinne soll dafür sorgen, dass Milliardenvermögen und die damit einhergehende Macht Geschichte sind. So lässt sich ganz grob die “Steuer-Revolution” zusammenfassen, wie sie Karl-Martin Hentschel und Alfred Eibl in ihrem neuen Buch beschreiben. Nicht nur im Vergleich dazu sind die Reformvorschläge im Jahrbuch Steuergerechtigkeit 2024 alles andere als radikal. Sie würden das Wachstum von knapp hundert Großkonzernen und knapp zweihundert Milliardenvermögen lediglich halbieren und trotzdem 75 Milliarden Euro Umschichtungspotenzial schaffen. Wie, erfahren Sie am kommenden Mittwoch. Wie die beiden Vorschläge zusammenpassen, besprechen wir mit Karl-Martin in unserem aktuellen Podcast, wie stets auch auf YouTube. Und was sich im letzten Monat getan hat, erfahren Sie in diesem Gerechtigkeits-Check. Darunter zwei revolutionäre Ideen. 1) Digitalkonzerne fair besteuern (aus unserer aktuellen Studie) und 2) eine Mindeststeuer für Individuen (wie sie der französische Finanzminister und Gabriel Zucman bei der G20 gefordert haben). Viel Spaß beim Lesen und Hören.

Karl-Martin Hentschel; Alfred Eibl: Steuer-Revolution – Ein Konzept zur Rückverteilung von Reichtum, zu mehr Gerechtigkeit und Klimaschutz, VSA Verlag 2024, 196 Seiten, 16,80€

+++Digitalkonzerne fair besteuern+++Mythencheck Ungleichheit+++Lobbyerfolg bei der Grundsteuer+++Erste Sitzung für die UN-Steuerkonvention+++Ein (Geldwäsche-)Paket für die Bundesregierung+++Ex-BND-Chef missbraucht Lücke im Transparenzregister+++Vermögensteuer für Milliardäre goes G20 – Finanzminister fordern Mindeststeuer für Individuen+++US-Steuerbehörde auf der Suche nach den Privatjets der Superreichen+++

Unternehmensteuer

Digitalkonzerne fair besteuern!

Unsere Studie für Martin Schirdewan analysiert die Steuervermeidung von drei großen Digitalkonzernen – und hat einen Nerv getroffen. Tagesschau, Frankfurter Rundschau und Handelsblatt haben ausführlich berichtet. Die Studie zeigt, dass die größten und profitabelsten Konzerne weniger Steuern zahlen als das Hotel oder die Bäckerei von nebenan.

  • Am Beispiel von Booking.com zeigen wir, wie Steuervermeidung auch innerhalb Europas funktioniert – nämlich über die niederländische Sparbüchse – und wie die Steuerbehörden aus Frankreich und Italien erfolgreich dagegen vorgehen.
  • Das Beispiel Microsoft zeigt, dass die neue Mindeststeuer das Problem nicht lösen wird und wie die US-amerikanischen Steuerbehörden auch nach zwanzig Jahren noch um eine gerechtere Besteuerung ringen.
  • Und das Beispiel Alphabet zeigt, wie die USA durch die Steuerreform von Donald Trump im Jahr 2018 zur ultimativen Steueroase geworden sind.

Unser Vorschlag zur Revolution: Effektive Steuerbehörden holen sich die fehlenden Steuern der Vergangenheit, die UN vollendet die globale Steuerreform und die EU erhebt in der Zwischenzeit eine Zusatzsteuer (50-100%) auf die in der EU erwirtschafteten Überschussgewinne. Mehr dazu auch hier in der Pressekonferenz zur Vorstellung der Studie.

Weitere Nachrichten:

  • Die OECD hat einen vereinfachten Ansatz für die Verrechnung von Marketing- und Vertriebsaktivitäten vorgelegt. Dieser Bereich ist für 30 bis 70 Prozent der Verrechnungspreis-Streitigkeiten in sogenannten “low-capacity”-Ländern zuständig. Welche Länder dazu zählen, will die OECD im März berichten.

Vermögen, Erbschaften, hohe Einkommen 

Mythencheck: Wird die Schere zwischen Arm und Reich kleiner?

Laut einem aktuellen Beitrag in der ZEIT sind die Ungleichheit bei den Löhnen und die Einkommensungleichheit gesunken. Ist die aufgehende Schere zwischen Arm und Reich also ein Mythos? Oder werden die Reichen tatsächlich immer reicher und die Armen immer ärmer?

Zunächst zu den Einkommen: Auf die Frage, wie ungleich die Einkommen genau verteilt sind, gibt es aus wissenschaftlicher Sicht keine klare Antwort. Zwar existieren umfassende Daten für die Löhne der unteren Einkommensgruppen und die breite Mitte der Bevölkerung – und die haben sich dank Mindestlohn tatsächlich etwas angenähert. Aber für die Vermögenseinkommen der Superreichen sind die Daten lückenhaft. Ein Großteil der angesparten Unternehmensgewinne, der Dividendenzahlungen sowie Veräußerungsgewinne fehlt, genauso wie ein Großteil der Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen, die vor allem bei Hochvermögenden anfallen. Laut einer neuen Analyse des DIW sind die realen Einkommen zwischen 1995 und 2020 bei allen Gruppen im Schnitt gewachsen. Während die Einkommen von Menschen im untersten Einkommensdezil allerdings lediglich um vier Prozent zugenommen haben, sind die Einkommen im obersten Dezil um etwa 50 Prozent gestiegen. Und auch der Sachverständigenrat warnt in seinem aktuellen Gutachten vor steigender Armutsgefährdung aufgrund der niedrigen Einkommenszuwächse bei den einkommensschwächsten Haushalten.

Bei den Vermögen ist die Datenlage noch schlechter. Unterschiedliche Studien kommen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Wie groß die Lücken bei der Reichtumsforschung sind, haben wir in unserer Ende 2023 veröffentlichten Analyse gezeigt. Aber in zwei Punkten gibt es wenig Zweifel: Bei der Ungleichverteilung von Vermögen nimmt Deutschland im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Und die Milliardenvermögen in Deutschland und weltweit sind in den letzten zehn Jahren extrem gewachsen.

Deutsches Steuersystem 

Lobbyerfolg bei der Grundsteuer

Bei der Reform der Grundsteuer bleiben voraussichtlich die von Lobbyverbänden (und dem Hamburger Finanzsenat) ausgemalten “massiven” Kostensteigerungen aus. Berlin hat aktuell beschlossen, dass der Hebesatz für die Berechnung nahezu halbiert wird (von 810 Prozent auf 470 Prozent). Das sorgt für die versprochene Aufkommensneutralität und ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance. Im Jahr 2023 summierten sich die Einnahmen aus der Grundsteuer deutschlandweit auf gerade einmal 15 Milliarden Euro und somit durchschnittlich 350 Euro pro Grundstück. Damit trägt die Grundsteuer mit einem Anteil von lediglich 1,7 Prozent zum Steueraufkommen bei – ähnlich viel wie die Tabaksteuer. Im Jahr 2023 ist sie zudem erneut langsamer gewachsen als das Gesamtaufkommen. Weil die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden kann, fehlt noch dazu der direkte Vermögensbezug. Auch deshalb ist Deutschland im internationalen Vergleich ein Niedrigsteuerland für Vermögen. Dass sich an diesem Trend auch nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer im Jahr 2025 nichts ändert, ist ein Erfolg für die Eigentümerverbände und ihre massive Kampagne gegen die Steuerreform.

Weitere Nachrichten:

  • Aufgeblähter Sozialstaat? Eine neue Datenanalyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass entgegen gelegentlichen Behauptungen die Staats- und Sozialausgaben in Deutschland weder im internationalen noch im historischen Vergleich besonders hoch sind. Zudem sind diese Ausgaben demnach zuletzt auch keineswegs stark gewachsen.
  • Der Kinderfreibetrag soll noch in diesem Jahr erhöht werden, laut FDP ohne dabei das Kindergeld erneut anzupassen. Damit würden einseitig Eltern mit höheren Einkommen entlastet. Das steht jedoch Vereinbarungen des Koalitionsvertrags entgegen. Wie eine verfassungsrechtlich sichere und gerechtere Lösung aussehen könnte, erklären wir in einem Gastbeitrag bei sozialpolitikblog
  • Bundesfinanzminister Lindner will in Kürze „ein umfangreiches Gesetzespaket“ zur Abschaffung der Steuerklassen III und V für Ehepaare vorlegen. Das wäre ein kleiner gleichstellungspolitischer Fortschritt und könnte für eine leichte Erhöhung des Arbeitsangebotes bei Zweitverdienenden führen. Aktuell erhalten bei zusammenveranlagten Ehepaaren die Hauptverdienenden, also in der Regel Männer, über die Steuerklassenkombination III/V den steuerlichen Vorteil des Ehegattensplittings über den Lohnabzug ausgezahlt. Künftig soll es laut Lindner nur noch die Steuerklasse IV (Faktorverfahren) geben, die den Vorteil gleichermaßen auf die Eheleute aufteilt. Damit würde Lindner ein Vorhaben des Koalitionsvertrag erfüllen. Allerdings ersetzt die Abschaffung der Steuerklassen nicht die notwendige Reform des Ehegattensplittings.

Internationale Steuergerechtigkeit

Erste Sitzung des Ad-Hoc-Komitees zur UN-Steuerkonvention

Die Arbeitsgruppe zur UN-Steuerkonvention hat das erste Mal getagt. Alle Interessierten konnten live im Internet zuschauen, wie die verantwortliche Unterabteilungsleiterin aus dem BMF zum Vize-Chair ernannt wurde. Wir gratulieren und hoffen auf konstruktive Beiträge. Den ersten Beitrag der deutschen Delegation zum Nachschauen: 1st Meeting, Timestamp 1:18:32). Die nächsten Treffen sind für den 26. April (9 Tage) und den 29. Juli (15 Tage) geplant. Wie die zu erarbeitenden Terms of Reference aussehen könnten, zeigt das Sekretariat hier am Beispiel der Konvention gegen Korruption (Spoiler: “very high-level”).

Weitere Nachrichten:

  • Auf Einladung der brasilianischen Präsidentschaft hat Gabriel Zucman die Vermögensteuer für Milliardäre beim G20-Finanzministertreffen vorgestellt – und im Anschluss gleich noch ein Kooperationsabkommen zwischen dem EU Tax Observatory und den brasilianischen Steuerbehörden unterzeichnet. Der Guardian beurteilt das als historischen Schritt und zitiert den französischen Finanzminister, der Frankreich als Vorreiter bei einer Mindeststeuer für Individuen sehen will.
  • Laut einer DIW-Studie kommt es seit den 1970er-Jahren zu immer mehr Schuldenschnitten für überschuldete Staaten. Dabei führt ein einzelner, aber höherer Schuldenschnitt zu einer schnelleren Beendigung der Krise mit geringeren Verlusten für Gläubiger, da bei kleineren Schuldenschnitten häufiger weitere Umschuldungen folgen mussten.

Schattenfinanz und Geldwäsche

Liebe Bundesregierung, sie haben ein Paket erhalten

Das EU-Geldwäschepaket ist beschlossen und veröffentlicht (Richtlinie, Verordnung und Übersicht). Es sorgt u. a. für:

  • eine einheitliche Definition des wirtschaftlichen Berechtigten – allerdings immer noch mit der problematischen Schwelle von 25%,
  • eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeld (10.000 Euro),
  • die bis 2014 rückwirkende Registrierung von ausländischen Immobilieneigentümern und ein zentrales Immobilienregister für die Behörden,
  • eine besondere Sorgfaltspflicht für Banken bei sehr reichen Kunden.

Außerdem macht die Richtlinie das Transparenzregister für Journalisten und Zivilgesellschaften europaweit wieder zugänglich. Allerdings erst, wenn das Paket in spätestens drei Jahren seine Wirkung entfaltet. Das BMF freut sich für den Finanzplatz Frankfurt am Main über den Sieg im Rennen um den Sitz der neuen EU-Geldwäschebehörde (AMLA).

Hoffentlich ist das ein weiterer Anlass auch bei der Umsetzung des Geldwäschepakets schnell und mit gutem Beispiel voranzugehen und auch beim Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz endlich vorwärts zu kommen. Laut WirtschaftsWoche scheitert das aktuell daran, dass das Justizministerium die Rechtsgrundlage für Ermittlungen rund um verdächtige Vermögen blockiert, SPD und Grüne aber dem Gesetz nur mit diesem für sie zurecht wesentlichen Teil zustimmen wollen.

Weitere Nachrichten:

  • Ein spannender Welt-Artikel zeigt die offensichtlichste Lücke im deutschen Transparenzregister: Unternehmen mit Verbindung zum früheren BND-Chef sind in problematische Geschäfte verwickelt. Die deutschen Unternehmen gehören Schweizer AGs. Im deutschen Transparenzregister haben sie einen fiktiven Berechtigten eingetragen, die echten Eigentümer seine nicht zu ermitteln – anscheinend weil sie in der Schweiz nicht offengelegt werden. Das ist absurd und widerspricht dem Sinn des Registers. Und trotzdem dürfen die Unternehmen in Deutschland weiter Geschäfte machen. Das Bundesverwaltungsamt erwägt jetzt immerhin die Verhängung eines Bußgeldes – aber wohl nur weil der Journalist sie auf den Fall hingewiesen hat.
  • Das US-Transparenzregister geht an den Start. Allerdings mit 22 Ausnahmen und ohne öffentlichen Zugang. Mehr dazu im Taxcast von TJN.
  • Politiker und Ermittler halten nicht viel von der FIU, den Kriminellen ist sie laut Spiegel zumindest so viel Wert, dass sie einen dort arbeitenden Zollfahnder für Auskünfte bezahlt haben.
  • Die FATF hat auf ihrer Februar-Tagung die Vereinigten Arabischen Emirate und Gibraltar von ihrer schwarzen Liste gestrichen und dafür Kenia und Namibia hinzugefügt. Ein weiteres Indiz gegen den Nutzen der Liste.

Steuerverwaltung und Cum-Ex

US-Steuerbehörde auf der Suche nach den Privatjets der Superreichen

Nicht nur in Deutschland kämpft die Finanzverwaltung mit Personalproblemen und komplizierten, langwierigen Betriebsprüfungen gerade bei Steuerpflichtigen mit hohen Einkünften. Der Chef der US-Steuerbehörde IRS schätzt, dass Millionäre und Milliardäre jährlich 150 Milliarden Dollar hinterziehen. Um das zu ändern, hat der IRS begonnen, Einkommensmillionäre genauer zu prüfen und damit bereits 480 Millionen Dollar eingenommen. Der Plan ist beispielsweise, mit neuen Datensätzen nachzuvollziehen, ob Privatflugzeuge von Firmen für persönliche Reisen genutzt werden, die wiederum nicht als Einkommen bzw. zu einem übermäßig hohen Anteil als Betriebsausgaben deklariert werden.

Zum Hintergrund: Die Prüfquoten für Menschen mit hohen Einkommen sind in den USA gering und rapide gesunken. Steuerpflichtige mit positiven Einkünften über 10 Millionen Dollar wiesen laut einem Bericht des Government Accountability Office (Äquivalent zum Bundesrechnungshof) im Jahr 2019 nur eine Prüfquote von 3,9 Prozent auf. 2010 waren es noch 21,2 Prozent (minus 81 Prozent)! Auch in Deutschland sinken die Prüfquoten bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften (über 500.000 Euro im Jahr), wenn auch deutlich weniger stark. Die Prüfquote ist hier im selben Zeitraum von 12,0 auf 6,8 Prozent gefallen und lag 2023 nur noch bei 5,7 Prozent. Auch hierzulande wäre es also begrüßenswert wenn hohe Beamt*innen aus dem Bundeszentralamt für Steuern in den großen Medien über intensivere Steuerprüfungen bei Einkommensmillionären sprechen würden. Und etwas neidisch blicken wir auf die detaillierteren Prüfstatistiken aus den USA, die an der Einkommensspitze viel stärker ausdifferenziert sind als die in Deutschland verfügbaren Daten.

Weitere Nachrichten:

  • Die 2020 eingeführte Bonpflicht wird zu wenig kontrolliert. Laut Spiegel wurden 2022 nur 12.000 statt der geplanten 190.000 Kontrollen (6 Prozent) durchgeführt. In Berlin waren es nur 925 bei etwa 125.000 Betrieben, also rechnerisch einmal alle 130 Jahre und damit war Berlin noch nicht mal am schlechtesten. 2023 soll es besser werden, aber noch lange nicht gut genug. Grund dafür ist auch, dass die Prüfungen länger dauern als geplant, u. a. weil eingesetzte Kassensysteme noch nicht automatisch gemeldet werden und teilweise Techniker der Hersteller zum Auslesen dazu gezogen werden müssen.
  • Nach Presseberichten beendet die Steuerreferentin der FDP ihren Lobby-Job bei Delivery Hero: Die Fraktion hatte kein Problem darin gesehen, dass ihre Mitarbeiterin gleichzeitig bei Delivery Hero angestellt und als Lobbyistin im Lobbyregister eingetragen war. Jetzt hat Delivery Hero laut taz ihre Anstellung beendet.
  • Neue Diskussionen zum “Kamin-Gate” beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten: Laut aktuellem Spiegelbericht ging die Schenkungsteuererklärung der umstrittenen Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich spurlos verloren. Bevor die Sachbearbeiterin sie im Kamin verbrannte, wurde sie weder bei der Poststelle noch an einem anderen Ort der Finanzverwaltung erfasst. Der eigentliche Skandal ist allerdings der Vorwurf, dass – entgegen der Empfehlung des später beauftragten Sachbearbeiters im Finanzamt – anscheinend unter Druck aus dem Finanzministerium eine Steuer von 10 Millionen Euro gefordert wurde, möglicherweise um die unliebsame Stiftung über den finanziellen Umweg möglichst schnell loszuwerden.
  • Der verbreitete Subventionsbetrug mit Coronahilfen hat auch vor dem Bundestag nicht halt gemacht. Das Urteil gegen den AfD-Politiker und Obmann im Gesundheitsausschuss Kay-Uwe Ziegler aus dem Jahr 2022 ist rechtskräftig – er hatte 12.000 Euro an Corona-Soforthilfen mit falschen Angaben erschlichen.
  • Die Kanzlei Freshfields wird die Abfindung in Höhe von 2 Millionen Euro für ihren mittlerweile wegen Cum-Ex-Beratungen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten ehemaligen Steuerchef Johannemann nicht zurückfordern.
  • Das Bundeskanzleramt muss ein Rechtsgutachten offenlegen, das die Verfassungsmäßigkeit eines Unionsantrags im Bundestag untersucht, der einen Untersuchungsausschuss im Bundestag zur Verwicklung von Olaf Scholz in die Warburg-Cum-Ex-Affäre fordert. Der Verdacht steht im Raum, dass Scholz und sein Vertrauter, der Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt, das Gutachten genutzt haben, um auf die Ablehnung des Antrags durch die Ampelfraktionen hinzuwirken. Noch ist Beschwerde gegen den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts möglich.
  • Das Landgericht Hamburg hat dem Stern die Verbreitung der Behauptung untersagt, der ehemalige Arbeitsstableiter der SPD im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss habe “Laptops mit Beweismaterial versteckt oder besagte Laptops [mit E-Mail-Korrespondenz unter anderem von Scholz’ Büroleiterin im BMF] seien verschwunden”. Für diese Behauptung gebe es keine “Anknüpfungstatsachen”. Die Darstellung des Stern ist also nicht notwendigerweise falsifiziert, die Journalisten konnten aber wohl keine ausreichenden Hinweise für ihre Darstellung der Sachlage präsentieren. Das detaillierte Urteil ist noch nicht veröffentlicht.

Veranstaltungen

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Für Magdeburger*innen:

Hörens-, lesens- und sehenswert

  • Aktuell werfen der SPIEGEL und der STANDARD in ihrem gemeinsamen Podcast »Inside Austria« einen Blick auf die Baustellen bei der Erbschaftsteuer. Während die Steuer in Österreich gänzlich fehlt, erklären wir, warum sie in Deutschland durch Ausnahmen für Superreiche ungerecht ist.
  • Monitor vergleicht die Prüfungen und Sanktionierungen von Bürgergeldempfangenden mit den Prüfungen von Einkommensmillionären.

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