Koalitionsausschuss zu Vorschlägen von CDU/CSU zur Unternehmensteuerreform – (kleine) Geschenke für die lautesten Lobbyisten & wenig Gerechtigkeit
Die am 8. März im Koalitionsausschuss formulierten Vorschläge zur Unternehmenssteuerreform enthalten unnötig bürokratische Maßnahmen und Geschenke für Unternehmen. Unsere Einschätzung im Überblick:
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll in Voraussicht auf die geplanten Steuerreformen im Rahmen des BEPS-Prozesses der OECD abgeschafft werden. Diese sollte jedoch weitestgehend beibehalten werden, da es wesentliche Unterschiede zu geplanten Vorschlägen in der 2. Säule (Pillar 2) der BEPS-Initiative gibt. Während bei Pillar 2 nur bis zur Mindeststeuer besteuert wird, werden bei der Hinzurechnungsbesteuerung alle niedrig besteuerten Gewinne mit dem vollen deutschen Steuersatz versteuert (auch wenn das weniger sind, weil 1) nur passiv und 2) nominale Steuersätze). Dadurch bekämpft die Hinzurechnungsbesteuerung im Ansatz effektiv die Verlagerung ins Ausland, was durch Pillar 2 nicht gelingen wird (12,5 % globale Mindeststeuer sind immer noch besser als 30 % in Deutschland). Außerdem muss sich erst noch zeigen, ob und, wenn ja, wie Pillar 2 kommt – die Debatte kommt also völlig verfrüht.
Darüber hinaus wurde der Vorschlag eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer gemacht: Mit der Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer wird es Personengesellschaften ermöglicht, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Dieses Modell ist ein Bürokratiemonster, damit vor allem eine kontraproduktive Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater und führt zu einer „Harmonisierung nach unten“. Es handelt sich hierbei um ein sachlich nicht begründbares Geschenk an die Lobby der Familienunternehmer. Eine Umwandlung ist bereits “steuerneutral” möglich. Die Thesaurierungsbegündigung für Personengesellschaften ist ebenfalls ein Bürokratiemonster, das es mit großem Aufwand ermöglicht, die gleichen Effekte wie beim Optionsmodell zu erreichen (keine sofortige Besteuerung). Der Wunsch nach dem Optionsmodell dürfte nicht besonders aufwendig in Bezug zum Steueraufkommen sein, erspart den Unternehmen aber Aufwand.
Weiterhin wurde beschlossen, die Abschreibungmöglichkeiten von digitalen Innovationsgütern zu verbessern – hier bleibt jedoch unklar, was und wie viel die Koalition im Auge hat. Die Kosten für selbst erstellte immaterielle Werte gehören sowieso zu den sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben.
Weiterhin soll es aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Gewerbesteuerhebesätze eine Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei § 35 EStG auf 4,0 geben. Diese Faktorerhöhung ist nicht nur günstig (200 Mio. Euro?) sondern sogar wünschenswert, weil es den Prozess für Kommunen wie Berlin vereinfacht, ihren Hebesatz über die magische Schwelle von 400 zu heben.
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