"Extremely efficient tax-planning tool" – Wie der automatische Informationsaustausch unterlaufen wird

Der automatische Austausch von Steuerinformationen zwischen den Steuerbehörden ist ohne Zweifel einer der größten politischen Erfolge bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Alleine beim “Common Reporting Standard” der OECD nehmen ab diesem oder nächstem Jahr rund 100 Staaten teil. Seit ein paar Wochen läuft nun der Austausch und die Behörden werten die ersten Daten aus.

Doch haben schon länger einige Experten auf Lücken im zugrundeliegenden “Common Reporting Standard” der OECD beziehungsweise seiner Umsetzung hingewiesen, alleine Mark Morris kommt auf 26 echte und vermeintliche Lücken. Auch Andres Knobel und Markus Meinzer sehen ähnliche Lücken und fordern deshalb einen strengen Prüfprozess, der 2020 offiziell starten soll. Inzwischen verdichten sich die Hinweise, dass der Standard tatsächlich unterlaufen wird.

Eine große Lücke bietet die Bezugnahme des Meldestandards auf den Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Einige Staaten bieten – nicht erst seit kurzem, aber wohl in Zukunft verstärkt – Wohnsitzzertifikate oder gar Staatsbürgerschaften gegen Geld an. Behilflich sind dabei Anwaltskanzleien wie Henley & Partners, die mit großen Anzeigen ihr “residence and citizenship planning” bewerben (siehe Bild – Hinweis von Francis Weyzig).

Eine andere große Lücke sind Konten, die als risikoarm (im Hinblick auf Steuerhinterziehung) eingestuft werden. Schon Morris hat hier auf die Ausnahme von “occupational retirement schemes” in Hongkong hingewiesen, also eigentlich betriebliche Altersvorsorgepläne, die aber in Hongkong offensichtlich global so angeboten werden können, dass sie faktisch der Umgehung des Meldestandards dienen. Diese “schemes” wurden auch bei der OECD als Umgehung gemeldet. Daraufhin soll Hongkong seine Richtlinien noch einmal dahingehend klargestellt haben, dass nur bestimmte “schemes” ausgenommen sind, weitere Prüfungen wolle man vornehmen. Doch das scheint wenig verändert zu haben, denn die österreichische Zeitung Der Standard berichtet heute, wie auch hier globale Anwaltskanzleien wie Legacy Trust Company ihre Dienste anbieten, sogar ein Werbevideo für dieses “extremely efficient tax-planning tool” (Legacy Trust) gibt es.

Doch auch in der EU wird getrickst oder womöglich gar Recht gebrochen: Österreich hat mit Liechtenstein eine Vereinbarung getroffen, dass bestimmte Stiftungen in Liechtenstein mit österreichischen Beteiligten nicht gemeldet werden müssen. Dies könnte aber nicht nur ein politischer Verstoß gegen den rechtlich nicht bindenden OECD-Standard sein, sondern auch ein echter rechtlicher Verstoß: Denn die EU hat den Informationsaustausch nicht nur für die EU-Staaten geregelt, sondern auch in Abkommen mit Liechtenstein und einigen anderen Staaten. Doch die EU-Kommission scheint der Durchlöcherung des Standards nichts entegegensetzen zu wollen: Laut Standard sei man “von der Abmachung zwischen Wien und Vaduz informiert und habe diesbezüglich bisher keine Beschwerden erhalten”. Nun wäre es an anderen EU-Staaten, Druck auf Österreich auszuüben.

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