Unternehmenssteuerwüste Luxemburg

Was haben Berliner Mieteinnahmen des weltweit größten Immobilieninvestoren (Blackstone) und die Corona-Gewinne eines erfolgreichen deutschen Pharma Start-Ups (Qiagen) gemeinsam? Sie treffen sich als Zinseinnahmen bei mit dem deutschen Geschäft verbundenen Unternehmen in Luxemburg und fließen von dort weitgehend steuerfrei weiter in die nächste Unternehmenssteuerwüste. Dass das trotz LuxLeaks und BEPS immer noch passiert zeigen zwei aktuelle Studien. Die Süddeutsche und das Tagesschau berichteten.

Steueroase Luxemburg

Blackstone (genauso wie eine Reihe weiterer Berliner Immobilieninvestoren) und Qiagen reduzierten die in Deutschland steuerpflichtigen Gewinne durch umfangreiche firmeninterne Zinszahlungen zu im Vergleich zu den Marktzinsen deutlich überhöhten Zinssätzen. Einer der einfachsten und weitverbreitetsten Steuervermeidungstricks, der auch schon in den LuxLeaks eine große Rolle gespielt hat und dem im BEPS Aktionsplan der OECD von 2015 ein ganzes Kapitel gewidmet war. Lösungsvorschlag damals: die Zinsschranke nach deutschem Vorbild. Die Beispiele der Studie zeigen, wie leicht diese beispielsweise durch die Aufteilung der Kredite auf mehrere Tochtergesellschaften umgangen werden kann.

Der eigentlich Kern des Problems sind aber die sogenannten Transferpreise (denen der BEPS-Aktionsplan gleich drei Kapitel widmete) – im Fall der firmeninternen Kredite vor allem die Zinssätze. Theoretisch können Steuerbehörden die Marktüblichkeit dieser Zinssätze anzweifeln und tun das auch regelmäßig. Während dazu für Deutschland keine Zahlen vorliegen, zeigen Daten der dänischen Steuerverwaltung hierbei vor allem gegenüber Steueroasen ein massives Vollzugsdefizit (Studie). Ein wesentlicher Grund dafür: selbst bei Transaktionen wie Immobilienkrediten mit hunderttausenden Vergleichsverträgen – und damit im Vergleich zu Patenten, Softwarelizenzen und Markenrechten einfachen Bewertungsfragen – ist der Ermessensspielraum zu groß.1 Das wollte das deutsche Finanzministerium Ende 2019 mit der Umsetzung der zweiten europäischen Richtlinie gegen Steuervermeidung (ATAD 2) ausbessern. Der Entwurf dazu wird bis heute vom Wirtschaftsministerium blockiert (mehr dazu hier).  

Weil aber auch diese Verbesserungen das Problem der Gewinnverschiebung nicht beseitigen werden, verhandelt die OECD Ende dieser Woche über den nächsten weitreichenden Aktionsplan – diesmal mit zwei Säulen anstatt 15 Aktionspunkten. Vor allem die in Säule 2 vorgeschlagene effektive Mindestbesteuerung könnte auch in den zwei hier beschriebenen Fällen zu Verbesserungen führen, wenn sich die Gegner mit ihren umfangreichen Ausnahmen und niedrigen Steuersätzen am Ende nicht durchsetzen. Nicht nur durch sein Vetorecht in der EU spielt Luxemburg hier eine im Vergleich zu seiner Größe völlig überdimensionierte und angesichts des schädlichen Verhaltens der Vergangenheit unverdiente Rolle.

Die Studie zu Blackstone & Co im englischen Original findet sich hier und in der deutschen Zusammenfassung hier.

Weiterführende Informationen zu den Steuertricks von Qiagen gibt es hier (in Englisch).

Fußnote:

1) Ebeling, F., Nolden, N., Overesch, M., Pflitsch, M., Wollf H. (2018): Eignen sich Zinssätze von Anleihen für die Ermittlung fremdüblicher Zinssätze von konzerninternen Darlehen?. Internationales Steuerrecht, 2018, 841-847.

 

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