Berlin, 05.11.2018. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit verurteilt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenden Geschäftsführerdes Journalistenverbunds Correctivwegen „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” im Zusammenhang mit einem Bericht zu „Cum-Ex“-Geschäften. Effektiver Whistleblowerschutz und ein Unternehmensstrafrecht fehlen in Deutschland weiterhin. Banker, Aktienhändler und Steuerberater haben schätzungsweise 55 Milliarden Euro Steuergeld in Europa gestohlen. Der größte Teil des gestohlenen Geldes ist bis heute verschwunden und keiner der Täter wurde bisher zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Absurderweise werden nun diejenigen verfolgt, die den Skandal aufgedeckt haben.
Dazu Lisa Großmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit:
„Großunternehmen, Banken und ihre Manager müssen glaubhafte, schmerzhafte Strafen für Steuervergehen fürchten, wie jeder andere Steuerzahler auch. Wir fordern ein Unternehmensstrafrecht mit Strafzahlungen in bis zu fünffacher Höhe der Schadenssumme. So würde bei unternehmensinternen Berechnungen der Profitabilität von fragwürdigen Steuergeschäften ein höheres Risiko einberechnet werden müssen. Das Netzwerk fordert die in Großbritannien bereits gängige Praxis, Unternehmen zu verpflichten, Manager als Verantwortliche für bestimmte Geschäftsbereiche zu nennen.Ferner muss der Entzug von Lizenzen eine mögliche Strafe sein – gerade auch für Banken, die sich massiv an den illegalen Cum-Ex-Geschäften beteiligt haben, während sie Staatshilfen im Zuge der Finanzkrise erhielten. Auch die sogenannten ‚enabler‘, also Ermöglicher, müssen belangt werden können. Dazu gehören Steuerberater und Rechtsanwälte, die für Steuerbetrugsmodelle wie bei Cum-Ex unentbehrlich sind.“
Weitere Informationen:
Stellungnahme des Netzwerk Steuergerechtigkeit zu den Cum-Ex Skandal: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/stellungnahme-cum-ex/
Offener Brief von CORRECTIV an Olaf Scholz und Katharina Barley: https://correctiv.org/?p=33152?utm_source=newsletter&utm_campaign=notacrime
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