Apple: Aufstand gegen das Steuerdiktat der USA

Dieser Gastbeitrag von mir erschien gestern bei Zeit Online und wird hier mit freundlicher Genehmigung der Zeit-Online Redaktion reproduziert.

Apple: Aufstand gegen das Steuerdiktat der USA

EU-Kommissarin Vestager kämpft im Fall Apple gegen starke Interessen. Läuft es gut, könnte daraus ein neues, transparentes internationales Steuersystem entstehen.

Dass die Reaktionen auf die EU-Entscheidung, Apple zu einer Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro plus Zinsen zu verdonnern, von unterschiedlichen Seiten so harsch ausfielen, zeigt vor allem eines: Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager traut sich, starke Interessen anzugreifen. Und sie liegt damit genau richtig. 
Apple-Chef Tim Cook nennt die Entscheidung der EU-Kommissarin “totalen politischen Mist”. Irland will dagegen klagen. Der bayerische Finanzminister Markus Söder
findet die Nachforderungen “überzogen”. In den USA haben sich
hochrangige Politiker der Demokraten und Republikaner hinter Apple
gestellt. Ebenso das Finanzministerium, das schon vor Vestagers
Pressekonferenz am vergangenen Dienstag in einem Whitepaper
mit Konsequenzen drohte, sollte die EU-Kommission ihre
Beihilfeverfahren weiterführen wie bisher. Ganz offensichtlich trifft
Vestager mit ihren Steuernachforderungen einen wunden Punkt. 
Dabei untersucht die
EU-Kommission nicht nur den Fall von Apple in Irland. Ein kleiner
Rückblick: Die EU-Kommission hatte schon Beihilfeverfahren wegen
Steuernachforderungen eröffnet, bevor das Thema durch die
Luxemburg-Leaks im November 2014 in den Fokus der Öffentlichkeit geriet.
In den ersten Verfahren ging es um Steuerabsprachen von Fiat in
Luxemburg, Starbucks in den Niederlanden – und Apple in Irland. Im
Oktober 2015 wurden die Fälle gegen Luxemburg und die Niederlande
entschieden, die betroffenen Unternehmen mussten jeweils 20 bis 30 Millionen Euro nachzahlen.
In diesem Herbst wird
noch ein Entscheid gegen Amazon erwartet, der ähnlich hoch ausfallen
könnte wie der gegen Apple. Ein Fall gegen McDonalds in Luxemburg ist
noch anhängig, und Dutzende neue Fälle dürften in Kürze von der
EU-Kommission eröffnet werden. 
Im Kern geht es in
den Verfahren um den Schutz des fairen Wettbewerbs auf dem europäischen
Binnenmarkt. Denn auch wenn die Steuerpolitik eine Angelegenheit der
nationalen Souveränität ist, findet die Freiheit der Staaten, nach
eigenem Gutdünken Steuern zu erheben, ihre Beschränkung im gemeinsamen
Markt. Sobald sich Staaten durch selektive und willkürliche
Steuergeschenke in die Souveränität anderer Staaten einmischen und
gültige Rechtsgrundsätze brechen, muss die EU-Kommission als Hüterin des
fairen Wettbewerbs einschreiten. 
Eine Firma ohne Mitarbeiter, Räume und Maschinen
Die
zweite Einschränkung der Freiheit, Steuergeschenke zu verteilen,
besteht in den OECD-Steuerregeln, die in allen EU-Staaten Eingang in das
nationale Steuerrecht gefunden haben. Demnach müssen die Preise, die
Töchter eines Konzerns einander für Waren und Dienstleistungen in
Rechnung stellen, so ausgestaltet werden, als wären sie voneinander
unabhängige Marktteilnehmer. Wertschöpfung darf steuerlich nur dort
berücksichtigt werden, wo tatsächliche Risiken getragen und Funktionen
erfüllt werden. 
Genau gegen diese
beiden Rechtsnormen aber verstießen die von Apple genutzten
Steuerkonstrukte und -absprachen mit dem irischen Fiskus. Eine
Apple-Tochter in Irland, die Verkaufserlöse aus mindestens drei
Kontinenten sammelte, wies die Gewinne intern einer Hauptgeschäftsstelle
zu, die nur auf dem Papier existiert: Sie hat keine Mitarbeiter, keine
Geschäftsräume und keine Maschinen. Darüber hinaus hat sie den
zweifelhaften Vorteil, nirgendwo auf der Welt steuerpflichtig zu sein –
eine Gesellschaft im Steuernirwana. 
Nur eine
Niederlassung dieser Apple-Tochter verzeichnete eine wirtschaftliche
Aktivität. Doch ausgerechnet sie wies nur einen Bruchteil der vielen
Milliarden Gewinn aus. Auf diesen winzigen Anteil zahlte sie die
reguläre irische Steuer. 
Zwischen 2009 und 2011 allein blieben so 30 Milliarden US-Dollar steuerfrei. Weil Apple das Modell selbst nach einem Untersuchungsbericht eines US-Senatsausschusses 2014 beibehielt und noch höhere unbesteuerte Gewinne erwirtschaftete, sank die Gesamtsteuerquote der irischen Apple-Tochter von 0,05 Prozent auf 0,005 Prozent in 2014. 
Auch wenn Tim Cook
sagt, die Zahl sei aus der Luft gegriffen – die Behauptung des
Apple-Chefs, sein Konzern zahle konzernweit 26 Prozent Steuern auf seine
Gewinne, ist irreführend. Denn Cook berücksichtigt die bilanzierten
Steuern, die deutlich höher ausfallen als die tatsächlich bezahlten.
Laut US-Recht nämlich muss der Konzern nur auf den Teil seiner
international erzielten Profite Steuern zahlen, die in die Heimat
rücküberwiesen werden –  und das ist der kleinste Teil. Weil Apple
bisher kaum Gewinne in die USA rücküberweist, liegt die Steuerquote
Apples konzernweit eher bei 18 Prozent. 
EU-Richtlinie für öffentliche länderspezifische Konzernbilanzen geplant
Margrethe
Vestager agiert geschickt. Mehrfach hat die EU-Kommissarin
unterstrichen, dass die von ihr geforderten 13 Milliarden nicht alleine
an den irischen Fiskus fließen müssten. In der irischen Apple-Tochter
werden Verkaufserlöse aus der gesamten EU, Afrika, dem Mittleren Osten
und Indien verbucht. Deshalb können auch Staaten dieser Regionen
steuerliche Ansprüche anmelden. Vestager bot ihnen sogar an, die
Ergebnisse ihrer Untersuchung zur Unterstützung zur Verfügung zu
stellen.
In den meisten der
betroffenen Länder sind die Unternehmenssteuersätze höher als in Irland.
Deshalb könnten aus den 13 Milliarden Euro schnell noch mehr werden. 
Auch die USA erwähnte
Vestager ausdrücklich als Land, das mehr Steuern von Apple eintreiben
könnte, wenn der Fiskus es nur versuchte. Täte er es, würde sich die
Summe, die Irland zustünde, ebenfalls reduzieren. Somit hat die
Kommissarin en passant den Vorwurf aus dem Whitepaper entkräftet, das
Beihilfeverfahren der EU würde den öffentlichen Kassen der USA schaden.
Vielmehr unterstreicht sie: Ihr dürft Apples Gewinne gerne stärker
besteuern – aber wenn ihr nicht wollt, dann greifen eben wir zu, denn
dass so hohe Profite steuerfrei verdient werden können, das ist weder
ethisch noch rechtlich vertretbar. 
Weniger Einfluss für die US-Regierung
Die
Reaktionen aus den USA dürften auch deshalb so scharf ausfallen, weil
Vestager damit eine unsichtbare Grenze überschreitet. Es war ausgemacht,
dass Europa sich in internationalen Steuerfragen strikt allein im
OECD-Rahmen bewegen würde. Die OECD hatte 2012 ein Projekt gestartet, um
das internationale Verschieben von Gewinnen zu verhindern. Damit
meldete sie einen Monopolanspruch auf die politischen Initiativen zur
Eindämmung von Steuervermeidung an. Nur hatten die USA das Projekt vorab
leider in ihrem Interesse – und dem ihrer Konzerne – zurechtgestutzt.
Deshalb standen Steuerabsprachen, die internationale Verteilung der Gewinne und staatliche Beihilfen gar nicht auf der Agenda.
Mit
der Entscheidung der EU-Kommission widersetzt sich Europa nun erstmals
offen dem Steuerdiktat aus Washington. Obendrein arbeitet die
EU-Kommission an einer Richtlinie für öffentliche länderspezifische
Konzernbilanzen, die Missbrauch vorbeugen und aggressive Steuervermeider
ans Licht der Öffentlichkeit zerren würden. Genau das wollen die USA
aber vermeiden, denn sie könnten dadurch ihren Einfluss auf die Debatte verlieren. 

Mehr Transparenz
aber, wie die EU sie jetzt anstrebt, könnte der Eckpfeiler einer
wirksamen, neuen internationalen Steuerarchitektur unter dem Dach der
Vereinten Nationen werden. Im Moment ist eine evidenzbasierte Debatte
über die internationale Steuerpolitik nur schwer zu führen. Der
Apple-Fall illustriert das gut. Sind aber länderspezifische, weltweite
Konzernbilanzen vorhanden, kann viel robuster erforscht werden, welche
Wirkung ein Übergang zu einer Gesamtkonzernsteuer für einzelne Länder
hätte. Diese Steuer würde Gewinne anhand wirtschaftlicher Eckdaten des
Gesamtkonzerns den jeweiligen Ländern zuweisen und könnte das
gegenwärtige, missbrauchs- und unterbietungsanfällige System aus den
1930er Jahren ersetzen. Womöglich ist die Aufregung über Apple dafür jetzt ein Auftakt.

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