Französische Nationalversammlung will mehr Unternehmenstransparenz

Die
französische Nationalversammlung (Assemblée nationale) hat vergangene Woche einen
wegweisenden Beschluss
gefasst
: Es fordert – das erste Mal in einem großen EU-Land – alle
börsennotierten Unternehmen ab bestimmten Schwellenwerten dazu auf, wichtige
Firmendaten nach Ländern aufgeschlüsselt zu veröffentlichen. Dies gilt, wenn
sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme mehr als
20 Mio. EUR, Nettoumsatz mehr als 40 Mio. Euro oder mehr als 250 Beschäftigte
im Jahresschnitt. Dann muss veröffentlicht werden:

1. Namen von Niederlassungen und Art der Tätigkeit;
2. Gesamtumsatz;
3. Angestellte in Vollzeitäquivalenten;
4. Gewinn oder Verlust vor Steuern;
5. Höhe der Steuern, einschließlich der zahlungspflichtigen Niederlassungen;
6. Öffentliche Subventionen.

Gut ist auch, dass diese Informationen in einem offenen, zentralen und
öffentlich zugänglichen Format online veröffentlicht werden müssen und dadurch
gut analysiert werden können.
Zwar muss nun auch noch die zweite Kammer, der Senat, zustimmen bevor der
Beschluss zum Gesetz wird. Dennoch ist dieser Beschluss ein Meilenstein in der
politischen Auseinandersetzung über länderspezifische Berichte. Damit steigt
der Druck auf alle EU-Regierungen, im Rahmen der aktuell laufenden
Überarbeitung der Aktionärsrichtlinie, auch endlich solche Berichte zu
verlangen. Bislang hatten sich die Regierungen, v.a. auch Deutschland, dem verweigert.


Mehr Informationen auch auf dem TJN Blog.

Ein Kommentar

  • Hallo,

    ich frage mich, warum man sich weigert, solche Berichte anzufordern? Heutzutage müssen doch eh Jahresabschlüsse etc. vorgelegt bzw. angefertigt werden. Was möchte man damit verschleiern?

    Antworten

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