Gerechtigkeitscheck Mai – Standort retten mit höheren Steuern

Niedrigere Steuern für Unternehmen und Milliardäre retten den Standort Deutschland und sorgen für Investitionen und Arbeitsplätze. Ohne Steuersenkungen für Superreiche verliert Deutschland den Anschluss im internationalen Steuerwettbewerb. Das war 1995 eine der Botschaften des Jahresgutachtens der sogenannten Wirtschaftsweisen mit dem Titel “Im Standortwettbewerb”. Das Resultat waren massive Steuersenkungen für Konzerne und Milliardäre um die Jahrtausendwende. Jetzt ist die Gefahr für den Standort angeblich trotzdem zurück. Was wir aus 25 Jahren Steuer-Standortwettbewerb lernen können, diskutieren wir am 6. Juni u.a. mit Frau Dr. Wünnemann vom BDI und mit dem Wirtschaftsweisen Achim Truger bei der FES in Berlin. Hier noch anmelden!

Im Podcast (YouTube) und im Gerechtigkeits-Check für den Juni präsentieren wir gleich vier neue Studien. Wir zeigen, wie die EU die Marktwirtschaft retten und gleichzeitig noch 100 Milliarden Euro mehr einnehmen könnte, warum Brasilien ein globales Abkommen für die Besteuerung von Milliardären am dringendsten nötig hat, wie Christian Lindner eine Altlast der deutschen Macho-Welt der 1950er und 1960er beseitigen will ohne sich wirklich für Gleichberechtigung stark zu machen und wie die deutsche Entwicklungszusammenarbeit immer noch die Offshore-Finanz fördert.

+++Marktwirtschaft retten und 100 Milliarden mehr einnehmen+++Von der Bundeswehr in Afghanistan geklaut, in Baden-Württemberg investiert – ein Fall für das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz?+++Brasilien: Steuerparadies für Milliardäre+++Bilanz zur ersten Runde der UN-Verhandlungen zur Steuerkonvention+++Inclusive Framework on BEPS, 16. Runde, noch keine erste Säule +++Nachhaltige Entwicklung über Offshore-Finanzplätze?+++Steuerklasse 5: Ein Produkt der männerdominierten 1950er soll endlich abgeschafft werden+++Cum-Ex-Kronzeuge im Kreuzfeuer und Kreuzverhör+++

Am 9. Juni ist Europawahl

Passend dazu hat Tax Justice Europe eine Selbstverpflichtung für mehr Steuergerechtigkeit vorbereitet, die man hier an ausgewählte Abgeordnete schicken kann.

Unternehmensteuer

Übergewinnsteuer: Marktwirtschaft retten und 100 Milliarden Euro mehr einnehmen

Schon in der Finanzkrise waren einige Banken “too big to fail”. JP Morgan, die größte von ihnen, ist auch dank üppiger Gewinne seitdem noch dreimal größer geworden. Saudi Aramco beschert dem autokratischen Regime im kleinen Saudi-Arabien jedes Jahr Gewinne von 300 Milliarden US-Dollar. Mehr als die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts. Microsoft hat dank Gewinnverschiebung zwei Jahrzehnte lang nur halb so viel Steuern gezahlt wie die europäischen Konkurrenten, jetzt bleibt jedes Jahr ein Gewinn von 50 Milliarden US-Dollar zum Investieren. Das sorgt dafür, dass Konkurrenten schlichtweg chancenlos sind oder im Zweifel aufgekauft werden und Microsoft immer weiter wächst. In unserer neuen Studie für die Linke im Europaparlament schlagen wir deswegen vor: Für die nächsten zwanzig Jahre sollte Microsoft doppelt so viel Steuern zahlen wie die Konkurrenz, um für einen einigermaßen fairen Wettbewerb zu sorgen. Wir zeigen, wie eine Übergewinnsteuer für die 200 größten und profitabelsten Konzerne für Zusatzeinnahmen von 100 Milliarden Euro in der EU sorgen könnte. Und wir erzählen die Geschichten dieser 200 Unternehmen. Mehr dazu hier.

Weitere Nachrichten:

Kriegsgewinnsteuer light: Russland will die Unternehmensteuer von 20 auf 25 Prozent erhöhen, um die Kosten des Krieges zu finanzieren.

Schattenfinanz und Geldwäsche

Von der Bundeswehr in Afghanistan geklaut, in Baden-Württemberg investiert: Ein Fall für das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz?

Der Name ist rekordverdächtig lang, der Inhalt für viele enttäuschend knapp. Dafür zeigt ein aktueller Fall, warum wir das Gesetz und vor allem die dazugehörige Ermittlungseinheit dringend brauchen. Im April 2023 eröffnete Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, feierlich Deutschlands größten Quantencomputer. Direkt neben ihm der Geldgeber aus Afghanistan. Der hatte insgesamt mehrere hundert Millionen Euro in deutsche Immobilien investiert. Kurze Zeit später landete er auf der Sanktionsliste der Amerikaner, weil er als Geschäftsmann angeblich illegale Profite aus dem Verkauf mit Öl an das US-Militär und die Bundeswehr in Afghanistan gemacht hat und später im afghanischen Parlament angeblich in korrupte Machenschaften verwickelt war. Winfried Kretschmann sagte dem SWR dazu: “Es sei nicht realistisch, beispielsweise vor Terminen des Ministerpräsidenten, Personen strafrechtlich zu überprüfen”. Bisher gibt es meistens auch sonst niemanden, der in solchen Fällen die Herkunft der Gelder prüft. Die 100 neuen Ermittler für Vermögensverschleierung sollen das ändern. Einige Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf zweifeln das an. Der Bund Deutscher Kriminalbeamten schließt sogar: “Dann lieber gar nicht, als schlecht!”. Unsere Stellungnahme fasst die wesentlichen Kritikpunkte und realistische Verbesserungsmöglichkeiten auf einer Seite zusammen. Mehr zum Fall gibt es hier (im Text) und hier (im Video).

Weitere Nachrichten:

  • Laut aktualisierter Datenbank der StaR-Initiative wurden von 1970 bis 2023 in insgesamt 556 Fällen knapp 10 Milliarden Euro an Vermögen an die Quellenländer rückübertragen. Im Vergleich zu den etwa 20 bis 40 Milliarden Euro, die seitdem jedes Jahr ins Ausland geflossen sind, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der einzige deutsche Fall (neben dem vagen Prozess um Gaddafis Vermögenswerte): 5 Millionen Euro Bankguthaben aus Südkorea auf Bitte der dortigen Behörden.
  • Postagenturen als Waschanlagen: Die Finanzagenten wurden extra aus Osteuropa angekarrt, mussten Konten eröffnen und beim Notar Bauunternehmen gründen. Dann ging es ohne Kontokarte wieder nach Hause. Die nutzten die Kriminellen, um in den eigenen Postagenturen insgesamt 60 Millionen Euro Bargeld abzuheben, das vorher u.a. über Phishing. Was die Bauunternehmen gemacht haben, wird noch ermittelt.
  • Dubai Unlocked (Teil 2): Wieder wurden ausführliche Daten zum Immobilienmarkt in Dubai geleakt – anscheinend inklusive Mietverträgen und vielen weiteren Details. Wenig überraschend: Die Luxus-Villen des Emirats sind immer noch Heim vieler Krimineller.
  • Ebenfalls nach Dubai führen die Spuren der Goldhändler in der Akte Swazi-Secrets. Besonders spannend hier: Die FIU des Landes hatte die absurden Geldflüsse sogar erkannt und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Soweit hat der Druck der FATF offensichtlich gewirkt. Interesse an der Ermittlung und Bestrafung bestand dann aber offensichtlich wegen guter Verbindungen zum König keins.
  • EU verabschiedet Geldwäschepaket, jetzt werden die Ergebnisse im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Die Geldwäscheverordnung (z.B. inklusive Bargeldverbot) gilt dann genau 3 Jahre später. Finale Texte hier.

Vermögen, Erbschaften, hohe Einkommen

Brasilien: Steuerparadies für Milliardäre

Als G20-Vorsitz setzt sich der brasilianische Finanzminister aktuell mit viel Verve für ein globales Abkommen für eine gerechtere Besteuerung von Milliardären ein. Unsere neue Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt, warum Brasilien das so nötig hat, wie kaum ein anderes Land. Gemeinsam mit zwei Professorinnen von der Universität von Sao Paulo zeigen wir, dass die – überproportional oft weiblichen und schwarzen – öffentlichen Angestellten im Schnitt fast wie in Deutschland 42 Prozent Steuern und Abgaben und oben drauf noch sehr viel Verbrauchsteuern zahlen. Die vorwiegend weißen Männer, die ihr Geld für sich arbeiten lassen, profitieren dagegen von einmaligen Steuervorteilen. Dividenden sind komplett steuerfrei – auch bei Ausschüttung – und die Unternehmensteuer von 34 Prozent lässt sich durch eine Pauschalbesteuerung und den Abzug von Eigenkapitalzinsen massiv reduzieren. Unser Beispielmilliardär zahlt deswegen gerade einmal 9 Prozent Steuern, bei einem Einkommen von über 100 Millionen Euro. Selbst im Vergleich zu Deutschland rekordverdächtig wenig. Mehr Informationen, warum das trotz Vermögensteuer in Argentinien nicht besser ist und wie solche Beispiele zu progressiveren Steuersystemen beitragen können, finden sich hier.

Internationale Steuergerechtigkeit

UN-Steuerkonvention: Auswertung nach der ersten Runde

Am 8. Mai endete in New York die erste Runde des Verhandlungsmarathons auf dem Weg zur UN-Steuerkonvention. Netflix für die Steuer-Community, wie es einer unserer Partner bezeichnet hat, weil alle Statements live und auch nachträglich online einsehbar sind. Im krassen Gegensatz zu den Verhandlungen bei der OECD, von denen nicht mal immer bekannt war, dass sie gerade stattfinden und bei der weder Zivilgesellschaft noch Parlamente erwünscht waren. Die Hintergründe, Streitpunkte und Ergebnisse hat TJN in einem großartigen Blog zusammengefasst (in Englisch). Dort finden sich auch spannende weiterführende Materialien, wie eine tabellarische Übersicht über die einzelnen Positionen und automatische Transkripte aller Sessions (die sich gut nach Keywords wie “Germany” durchsuchen lassen).

Ein Schwerpunkt der deutschen Intervention war der Kapazitätsaufbau im Globalen Süden. Die Antwort von dort war klar und deutlich: Der ist wichtig, aber lohnt sich nur, wenn am Ende auch entsprechende Besteuerungsrechte und Einnahmen übrig bleiben, was im jetzigen System oft nicht der Fall ist. Und: Bei der Besteuerung von großen Konzernen und Milliardären ist auch im Globalen Norden noch einiger Kapazitätsaufbau nötig. Zum umstrittenen Thema „Unternehmensteuern” wünscht sich der deutsche Vertreter ein “commitment to respect the discussed consensus” und meint damit anscheinend die OECD-Vorschläge, wobei Konsens dafür eine gewagte Beschreibung ist, angesichts der weiterhin fehlenden Zustimmung aus den USA und weiteren Ländern sehr gewagt erscheint (1. May, Morgen-Session). Der einzige sonstige substanzielle Vorschlag aus Deutschland: Die Besteuerung von Superreichen ist nationale Angelegenheit, aber wichtig für Domestic Resource Mobilization. Deswegen sollte man schauen, wie man Steuervermeidung und Steuerhinterziehung von Superreichen gemeinsam besser bekämpfen kann (30. April, direkt vor der Mittagspause).

Nächster Schritt: Nächste Woche soll der erste Entwurf für die TORs der Konvention veröffentlicht werden. Das nächste Treffen startet am 29. Juli.

Das OECD Inclusive Framework on BEPS, sechzehnte Runde

Schon zum sechzehnten Mal hat sich das Inclusive Framework on BEPS bei der OECD in Paris getroffen. Viel Neues darüber, wie es mit der Zwei-Säulen-Lösung weitergeht, gibt es nicht zu berichten – bis auf dass die Deadlines in bekannter Manier weiter nach hinten verschoben werden. Die Verhandlung zur Säule 1 “is nearing completion” verkündet die OECD, das Abkommen soll bis Ende Juni fertig werden und Brasilien und Frankreich wollen dann eine Unterschriften-Zeremonie organisieren. Auch beim fünfzehnten Treffen Im Juli 2023 fehlten nur noch “a small number of specific items”, die Unterschriften-Zeremonie war für das Jahresende 2023 geplant. Im Dezember 2023 wurde die – immer noch ausstehende – Fertigstellung auf März 2024 verschoben und Ende Juni 2024 sollte eigentlich schon die Unterschriften-Zeremonie stattfinden. Selbst wenn es irgendwann soweit sein sollte ist nicht absehbar, dass die USA unterschreibt und Säule 1 tatsächlich in Kraft tritt.

Nachhaltige Entwicklung über Offshore-Finanzplätze?

Trotz jahrelanger Kritik waren auch 2023 mehr als die Hälfte der Beteiligungen der Deutschen Entwicklungsbank in Offshore-Finanzplätzen registriert. Unsere neue Studie zeigt den Schaden anhand konkreter Beispiele und deckt große Lücken in den Transparenzbemühungen auf. Mehr dazu hier.

Verbrauchsteuern, Umwelt, Immobilien und mehr

Steuerklasse 5: Ein Produkt der männerdominierten 1950er soll endlich abgeschafft werden

Die Ampel-Regierung will die Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare abschaffen – ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Mitte Mai erklärte Finanzminister Lindner gegenüber der Presse, dass die Reform der Steuerklassen im Jahressteuergesetz 2024 geregelt werden soll. Im aktuellen Entwurf des Gesetzes fehlt eine entsprechende Neuregelung aber noch. Für eine geschlechtergerechte Besteuerung wäre die Reform der Steuerklassen aber ohnehin nur ein kleiner Fortschritt.

Zum Hintergrund: Die Steuerklassen 3 und 5 sollen in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Ziel ist es, die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug gerecht zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Die jährliche Abrechnung bleibt unberührt. Unter dem Strich ändert sich also finanziell nichts. Bislang erhalten aber die Besserverdienenden in der Steuerklasse 3 – meist Männer – den Vorteil über die Lohnsteuer ausgezahlt. Das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 muss dagegen aktiv beim Finanzamt beantragt werden. Diese Hürde soll nun abgeschafft werden, sodass das Verfahren standardmäßig gilt. Studien zeigen, dass sich allein durch diese symbolische Änderung die Arbeitsanreize der Zweitverdienenden steigern lassen. Und ein Blick in die Geschichte zeigt: Bei der Einführung des Ehegattensplittings war ursprünglich nur die Steuerklasse 4 vorgesehen. Weil Männer aber für den neu geschaffenen Steuervorteil die Steuerklasse hätten wechseln müssen – und ihren Arbeitgeber damit informiert hätten, dass sie nicht Alleinverdiener sind – wurde das neue Modell kaum angenommen und es wurde fix noch die Steuerklasse 5 für die Ehefrauen geschaffen, damit Männer in der Steuerklasse 3 bleiben konnten (Quelle: Marc Buggeln „Das Versprechen der Gleichheit”). Höchste Zeit also, diese Regel abzuschaffen.

Der Blick nach vorn: Unsere neue Untersuchung (Zusammenfassung, Studie) zu den diskutieren Alternativmodellen zeigt: Es ist möglich, das Splittingverfahren zu überwinden und dabei sowohl gleichstellungspolitische Fortschritte zu erzielen als auch Familien nicht zu belasten, ohne dabei Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte zu generieren. Vorausgesetzt, es werden entsprechende Begleitmaßnahmen ergriffen. Die Abschaffung der Steuerklassen 3/5 kann dabei der erste Schritt sein, auf den zeitnah weitere folgen müssen.

Steuerverwaltung und Cum-Ex

Cum-Ex-Kronzeuge im Kreuzfeuer und Kreuzverhör

Der zentrale Kronzeuge der Staatsanwaltschaft in Sachen Cum-Ex, der als ehemaliger Partner von Hanno Berger viele weitere Insider zum Reden animiert hat, wird nun selbst wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Diese Entwicklung und seine kürzlichen Aussagen vor dem Landgericht Bonn gegen den ehemaligen Vorstand der Warburg-Bank Christian Olearius sorgen für eine vertiefte Befassung mit seiner Person. Das Manager Magazin fasst in einem Hit Piece seine dunklen Seiten zusammen: Er scheint nicht der perfekte Zeuge zu sein, als der er sich auch selber gerne darstellt und hat selbst hohe Millionensummen mit Cum-Ex verdient – er spricht von 50 Millionen Euro –, die bisher nur zu einem kleinen Teil zurückgezahlt sind. Viel ausgewogener und tiefer recherchiert wird seine Person aber im wie immer sehr spannenden aktuellen Handelsblatt Crime-Podcast porträtiert. Auch hier zeigen die Journalist*innen, dass der Kronzeuge mit seinen privaten PR-Beratern seine Figur nicht immer ganz akkurat dargestellt hat. Sie beschreiben gleichzeitig aber seine überaus positive Rolle für die gesamte Cum-Ex-Aufklärung, die ohne seine umfassenden Aussagen möglicherweise nie in einem solchen Ausmaß gelungen wäre, wie es heute Realität ist.

Weitere Nachrichten:

  • Einer der zwei ersten wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilten Banker hatte während des Prozesses möglicherweise noch Kontrolle über eine 250-Millionen-schwere Firma mit Bezug zu den Geschäften.
  • Die Shopping-Plattform Temu kann ihre Fast-Fashion-Produkte wohl auch durch die bewusste Umgehung von Zöllen und Steuern so günstig anbieten (Podcast, Artikel). Deutschland unterstützt in diesem Zusammenhang eine EU-Reform.
  • Der Anwalt der Hamburger Finanzbeamtin Petersen, gegen die wegen ihrer Verwaltungshandlungen im Fall Warburg ermittelt wurde, bekommt viel Raum für ein inhaltsloses Interview im Spiegel.
  • Eine umstrittene Steuerprüfung von Donald Trump könnte den Ex-Präsidenten mehr als 100 Millionen Dollar kosten.
  • Der Nachfolger von Oberstaatsanwältin Brorhilker steht fest: Die Wahl fiel auf Tim Engel, bisher Hauptabteilungsleiter für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Köln und somit bereits mit Cum-Ex-Angelegenheiten bekannt – anders als es der bei der “Entmachtung” Brorhilkers angedachte zweite Abteilungsleiter gewesen wäre.
  • Der ehemalige Finanzrichter und Autor von zentralen Urteilen zu Cum-Ex ruft in seiner strafrechtlichen Analyse für DER BETRIEB zur konsequenten Verfolgung auch der an Cum-Cum-Geschäften Beteiligten auf.
  • Ein ehemaliger Vorstand der Hamburger Privatbank Varengold wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten sowie zur Rückzahlung seiner Taterträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro verurteilt.
  • Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien, da diese Länder nicht rechtzeitig Informationen im Rahmen der DAC7-Richtlinie ausgetauscht haben. Diese Richtlinie soll für mehr Steuertransparenz sorgen, indem Informationen über Einkünfte ausgetauscht werden, die Unternehmen und natürliche Personen über digitale Plattformen erwirtschaften. (Weitere Informationen)

Veranstaltungen

Mit Vertreter*innen vom NWSG (eine Auswahl)

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Hörens-, lesens- und sehenswert

 

 

 

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