Gerechtigkeitscheck Oktober 2024 – Wir sind die 95 Prozent!

Der Steuer-Wahlkampf hat begonnen. Die SPD hat ihr Versprechen aus dem letzten Wahlprogramm neu aufgelegt. Sie will die „95 Prozent” entlasten. Die reichsten „1 Prozent” sollen dafür etwas mehr zahlen. Was das bedeuten könnte, hat Stefan Bach (DIW) einmal vorgerechnet: Um die Krankenschwester um 10 Euro pro Monat zu entlasten, müsste der Chefarzt 20 Euro mehr zahlen. Und auch Christian Lindner hat nachgerechnet: Für eine durchschnittliche Entlastung von 20 Euro, müsste der Reichensteuersatz von 45 auf 56 Prozent steigen (#CL_erklärt).

Was der SPD-Vorschlag noch außen vor lässt: Wenn man von den Top 0,1 Prozent tatsächlich den Reichensteuersatz von 45 Prozent verlangen würde, entspräche das einer Entlastung von 20 Euro pro Monat für die Krankenschwester, ohne den Chefarzt mehr zu belasten. Stichwort: Milliardärsteuer. Ob die SPD das mit der eilig nachgeschobenen „neuen Vermögensteuer” meint?

Was die Union davon hält, hat sie in ihrem Antrag zur Unternehmenssteuerreform übrigens klar gemacht: Die Steuern für Milliardär*innen sollen um weitere 5 Prozentpunkte sinken. Warum das nicht mehr zeitgemäß ist, erklären wir auf Leserwunsch dieses Mal in möglichst einfach und knapp, mit mehr Bildern und natürlich auch im Podcast (YouTube).

+++Wer sind die 1 Prozent?+++Die Union und ihre alte Gießkanne für die Superreichen+++Steuergerechtigkeit bei ZDF Magazin Royale und in der Bild-Zeitung+++Jahressteuergesetz das Zweite+++Heißer Herbst für die internationale Steuergerechtigkeit+++Geldwäschemethoden aus dem 20. Jahrhundert auch 2024 noch aktuell+++Freunde der Finanzindustrie feiern Festival der Finanzbildung+++Wenig erfreuliches Update zu Cum-Ex/Cum-Cum+++Ganz zum Schluss: Ein Bild, das Geschichte schreiben sollte+++

Vermögen, Erbschaften, hohe Einkommen

Wer sind die 1 Prozent?

Ein neues Strategiepapier des Seeheimer Kreises der SPD wärmt einen alten Vorschlag auf. Eine Reform der Einkommensteuer soll 95 Prozent der Steuerzahlenden entlasten. Für das reichste Prozent sollen Spitzensteuersatz und Reichensteuersatz um jeweils 3 Prozentpunkte steigen. Wie die Entlastung im Detail aussehen könnte, hat Stefan Bach (DIW) schon modelliert. Er erhöht dafür den Grundfreibetrag um 650 Euro. Die Krankenschwester mit einem mittleren zu versteuernden Einkommen (30.000 Euro) hätte dann 100 Euro mehr pro Jahr. Der junge Arzt mit 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen sogar 600 Euro. Erst ab 92.500 Euro würde dann die Steuerlast steigen. Beim Chefarzt (100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen) wären es 200 Euro mehr pro Jahr, bei 120.000 Euro schon 900 Euro. Unterm Strich würden neun Milliarden Euro von oben nach unten umverteilt. Noch radikaler wird übrigens beim Rechenmodell des BMF umverteilt. Um die gleiche Umverteilungswirkung zu erreichen, ohne den Arzt zu belasten, steigt da der Reichensteuersatz von 45 auf 56 Prozent (#CL_erklärt).

Im Vergleich dazu ist unser Vorschlag gleichzeitig weniger radikal und trotzdem doppelt so wirksam: Wir schlagen vor, über eine Milliardärssteuer dafür zu sorgen, dass die reichsten 0,1 Prozent effektiv 45 Prozent Steuern zahlen, statt ihre Gewinne steuerbegünstigt in Holdinggesellschaften anzuhäufen. Die Einnahmen von 15 bis 30 Milliarden Euro würden reichen, um die Krankenschwester in Stefan Bachs Modell um etwa 200 Euro zu entlasten – oder könnten einen Beitrag zur Transformation der Wirtschaft leisten. Im Papier des konservativen Seeheimer Kreises findet sich überraschenderweise kein Wort über Vermögen und Erbschaften. Dass in der SPD trotzdem darüber diskutiert wird, hat die SPD-Fraktion dem Papier aber sofort hinterhergeschickt.

Weitere Nachrichten:

  • Wir werden relevant sein“. Mit diesen Worten hat Soziologe Fabian Pfeffer das Munich International Stone Center for Inequality Research (ISI) an der LMU am 7.10.2024 offiziell eröffnet. Wir wünschen viel Erfolg dabei!

Unternehmensteuer 1

Die Union und ihre alte Gießkanne für die Superreichen

Nicht nur die SPD wärmt gerade alte Steuerkonzepte wieder auf. Auch die Union hat ihr Konzept für eine Unternehmenssteuerreform aus dem Jahr 2019 neu aufgelegt und dazu einen Antrag im Finanzausschuss des Bundestages vorgelegt. Die Union fordert Bürokratieabbau und Digitalisierung, vor allem aber sollen der Steuersatz für alle Unternehmen um 5 Prozentpunkte sinken und der Soli entfallen. Das fordern auch die Unternehmensverbände, ein positives Echo war der Union deswegen fast sicher. Für uns wirkt der Vorschlag wie aus der Zeit gefallen.

Die OECD hat gerade ihren jährlichen Überblick zu den Unternehmenssteuerreformen weltweit veröffentlicht. Der zeigt: 2023 haben sich zum ersten Mal mehr Länder entschieden, ihre Steuern zu erhöhen statt sie zu senken. Der Unterbietungswettbewerb scheint also beendet. Um die Haushaltslücken zu stopfen, hat der neue französische Premierminister sogar angekündigt die Unternehmensteuer für große Konzerne von 25 auf effektiv 36 Prozent zu erhöhen. Vor allem aber setzt sich unter der Führung von Brasilien international langsam die Erkenntnis durch, dass nicht nur die größten Konzerne, sondern auch die Milliardäre höher besteuert werden müssen. Der Vorschlag der Union macht genau das Gegenteil. Er entlastet Milliardär*innen und senkt die ohnehin viel zu niedrige Besteuerung US-amerikanischer Großkonzerne wie Microsoft & Co. in Deutschland noch weiter (Ein Video der Debatte und unsere Stellungnahmen dazu gibt es hier). Investitionen zu fördern, ohne mit der Gießkanne Steuersenkungen zu verteilen, versucht übrigens auch der Deutschland-Fonds von Robert Habeck. Die Reaktion der Union dazu war eindeutig: lieber eine breit angelegte und unbürokratische Steuersenkung für alle – die Gießkanne muss her. Wo das Geld dafür herkommen soll, verrät die Union nicht.

Unternehmensteuer 2

#HütteimWald – Steuergerechtigkeit bei ZDF Magazin Royale und in der Bild-Zeitung

Mit einer #HütteimWald finanzieren sich Bismarcks Nachfahren ihren Privatwald. Das zeigen Recherchen von ZDF Magazin Royale zusammen mit FragDenStaat. Dass Gewerbesteueroasen die Gemeinschaftskasse jedes Jahr knapp eine Milliarde Euro kosten und wie man das ändern könnte, kann man in unserem Jahrbuchnachlesen. Wer mit eigenen Augen sehen will, wo der Tracker im Brief an den Briefkasten im Wald letztlich gelandet ist: Die Sendung lohnt sich! Wer wissen will, ob die Bismarcks der Rechenschaftspflicht unterliegen oder nur das Privileg des Steuereintreibens genießen: Hier ist die Klage von FragdenStaat. Wer sehen will, was die Bild-Zeitung daraus macht und welches Auto sie da vor der Hütte erwischt haben: Hier entlang (€).

Verbrauchsteuern, Umwelt, Immobilien, Gender uvm.

Jahressteuergesetz – das zweite

Das erste Jahressteuergesetz 2024 wurde bereits im Juni verabschiedet. Jetzt hat der Bundestag auch dem zweiten zugestimmt und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet. Hier ein kleiner Überblick über die Profiteure:

  • Spekulanten und Steuergestalter können demnächst Verluste aus Termingeschäften wieder unbeschränkt verrechnen. Seit 2021 durften sie Verluste aus Geschäften mit Optionsscheinen und ähnlichen Geschäften nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr verrechnen. Das sollte Spekulation und Steuervermeidung über künstlich erzeugte Verluste begrenzen und hat den Handel mit den entsprechenden Finanzprodukten auch merklich reduziert. Der Aufschrei der Spekulanten war groß. Selbst uns haben ihre Briefe erreicht. Im Juli diesen Jahres hat der BFH ihren Ruf erhört und einen Verstoß gegen die Gleichstellung festgestellt (Az. VIII B 113/23). Statt wie von der SPD angekündigt auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zu warten, ist dieser jetzt beseitigt.
  • Wohlhabende Eltern erhöhen ihren Abstand zu den Kindergeldempfängern um weitere 99 Euro. Der Kinderfreibetrag wurde nämlich um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Das Kindergeld für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen soll erst im kommenden Jahr um 60 Euro pro Jahr angehoben werden. Im Vergleich zum Jahr 2022 erhöht sich damit die Schere zwischen reichen und armen Kindern auf 1.529 Euro.
  • Angestellte dürfen sich im Dezember auf eine höhere Gehaltszahlung freuen. Der Grundfreibetrag für 2024 wurde rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht. Bisher zu viel abgeführte Steuern sollen im Dezember verrechnet werden.
  • Großgrundbesitzer können bei der Grundsteuer einen niedrigeren Wert für ihr Grundstück ansetzen, wenn sie mit einem Gutachten nachweisen, dass der Verkehrswert mindestens 40 Prozent unter dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerwert liegt. Für alle anderen dürfte sich der Ärger angesichts der geringen Kosten für die Steuer nicht lohnen. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, war deswegen in der Reform von 2021 keine Korrekturmöglichkeit vorgesehen. Das hat der BFH kritisiert und der Gesetzgeber in vorauseilendem Gehorsam noch vor einem Verfassungsgerichtsurteil korrigiert (Az. II B 78/23).

Weitere Nachrichten:

  • Kein Cent Grunderwerbsteuer: Trotz der knapp 20 Milliarden Euro-Übernahme der Deutsche Wohnen muss Vonovia keine Grunderwerbsteuer zahlen. Die sogenannte Share Deal-Regelung und Veräußerung eines Anteils an ein Joint Venture ermöglichen es, dass Vonovia weniger als 90 Prozent der Aktien hält und damit unter der Grenze bleibt, ab der die Steuer fällig wird. Dem Staat Berlin ist so mehr als 1 Milliarde Euro an Steuern entgangen. Der Konzern räumt sogar ein, dass die Struktur geschaffen wurde, um Steuer zu vermeiden. Im Koalitionsvertrag war die Schließung des Schlupflochs eigentlich vereinbart. Laut BMF liegt ein Umsetzungsvorschlag derzeit in einer Bund-Länder-Gruppe zur Prüfung.
  • In der EU werden Verbrenner nach wie vor im großen Stil steuerlich subventioniert. Das geht aus einer Studie im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment hervor. Italien führt dabei mit Subventionen in Höhe von 16 Milliarden Euro pro Jahr, gefolgt von Deutschland mit 13,7 Milliarden Euro. Die fünf größten EU-Länder subventionieren Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren demnach mit jährlich insgesamt 42 Milliarden Euro.

Internationale Steuergerechtigkeit

Auch bei ihrem letzten Treffen unter brasilianischer Präsidentschaft haben sich die G20-Finanzminister vergangene Woche nicht auf einen klaren Arbeitsauftrag für die globale Milliardärsteuer geeinigt. Brasilien freut sich trotzdem, dass die allgemeine Bekenntnis zur effektiven Besteuerung von Superreichen weiter im Communiqué und damit auf der Agenda steht. Ob das so bleibt, entscheidet sich – nach der US-Wahl – beim abschließenden G20-Gipfel am 18. und 19. November In Rio de Janeiro. Kurz danach, am 29. November, beendet das zweite Komitee der UN Generalversammlung seine Beratung über den Verhandlungsstart für eine UN Steuerkonvention. Und schließlich endet am 31. Dezember die bereits verlängerte Frist für eine Einigung auf eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte für große Konzerne. Mit der Frist endet auch die Selbstverpflichtung auf unilaterale Maßnahmen wie Digitalsteuern zu verzichten. Höchste Zeit für einen Plan B!

Kleiner Lesetipp: Die Besteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ist das Top-Thema für die UN-Verhandlungen. Warum das für die Länder des Globalen Südens so wichtig ist, beschreibt das South Centre mit einer spannenden Analyse. Demnach hat Kenia wegen des unfairen Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland in den letzten 15 Jahren 66 Millionen US-Dollar an Einnahmen verloren, Argentinien sogar 555 Millionen US-Dollar.

Schattenfinanz und Geldwäsche

Geldwäschemethoden aus dem 20. Jahrhundert im Jahr 2024

Die großen Banken erzählen gerne, dass sie aus den Skandalen der letzten Jahren gelernt, viel Geld in Geldwäscheprävention investiert und damit zumindest den offensichtlichen und systematischen Missbrauch beendet haben. Kanadas zweitgrößte Bank (TD Bank) zeigt jetzt, dass das nicht für alle gilt. In den letzten zehn Jahren wurden über die Konten der Bank hunderte Millionen US-Dollar an Drogengeldern gewaschen. Der Missbrauch war für die Beteiligten offensichtlich und wurde trotzdem nicht beendet. Beispielsweise hat ein professioneller Geldwäscher immer wieder große Mengen Bargeld in die US-amerikanischen Filialen gebracht. Ein Mitarbeiter der Bank hat 2.000 Konten im Namen von Briefkastengesellschaften eröffnet. Und schließlich wurden mit den Kreditkarten der Bank aus den USA an kolumbianischen Geldautomaten riesige Mengen Geld abgehoben. In den Berichten zu den Bargeldtransaktionen wurden falsche Namen erfasst, die Konten trotz gemeldeter Verstöße erst spät geschlossen. Finanziell hat es sich für alle Beteiligten gelohnt: Der Geldwäscher hat insgesamt 653 Millionen US-Dollar gewaschen, 1 bis 2 Prozent Gebühren einbehalten und 57.000 US-Dollar Bestechungsgeld an die Bankmitarbeiter gezahlt. Die TD Bank hat in den letzten zehn Jahren 100 Milliarden US-Dollar an Gewinnen verbucht und zahlt davon jetzt nur 3 Milliarden US-Dollar als Strafe.

Steuerverwaltung und Cum-Ex

Freunde der Finanzindustrie feiern Festival der Finanzbildung

Bundesfinanzministerium (FDP) und Bundesbildungsministerium (FDP) haben ihre gemeinsamen Pläne zur Verbesserung der Finanzbildung auf einem Festival vorgestellt. Titel der Veranstaltung: „Mit Geld und Verstand”. Eine Studie des Erziehungswissenschaftlers Prof. Dr. Höhne kommt zu einem vernichtenden Urteil: Die Initiative solle die Bevölkerung zum Investieren in die Finanzmärkte bewegen, sei durch eine parteipolitische Ausrichtung bestimmt und „instrumentalisiere” dafür die Bildung. Statt armutsbetroffener Gruppen adressiere sie Wohlhabende. Eine angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft sei nicht zu erkennen und auch die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (Grüne) und Umwelt (Grüne) bleiben mit ihren Materialien zum Thema außen vor. Insgesamt zählt die Studie 446 Materialien, von denen die Studie aber nur 34 als Bildungsmaterialien einstuft. Unter dem Titel „Geld mit Verstand” hat Attac deswegen eine alternative Seite mit alternativen Materialien aufgesetzt. Weil die der offiziellen Seite sehr ähnlich sieht, erwägt das BMF eine Klage gegen Attac.

Update zu Cum-Ex und Cum-Cum: viel Drama, wenig Fortschritt

Das Finanzministerium hat dem Bundestag das jährliche Update zum Stand der Aufarbeitung von Cum-Ex und Cum-Cum übermittelt. Die Zahlen sind ernüchternd (Spiegel und Kleine Anfrage der Linke-Gruppe). Die Zahl der abgeschlossenen Cum-Ex Fälle ist um 25 auf 174 gestiegen. Der Umfang der bisher insgesamt zurückgeforderten Steuern wurde im Vergleich zum Vorjahr nach Rücksprache mit den verantwortlichen Ländern aber sogar nach unten korrigiert. Bei Cum-Cum wurden lediglich Fälle mit einem Volumen von 300 Millionen Euro neu identifiziert. Die Lücke zum geschätzten Schaden bleibt riesig. Nach der letzten Gesetzesänderung laufen bei den Banken die Schredder warm und ein großer Teil des Schadens droht, unbearbeitet verloren zu gehen.

Statt die Ermittlungen gegen die großen Landesbanken WestLB, LBBW und HSH Nordbank endlich zur Anklage zu bringen, müssen sich die Staatsanwälte jetzt erneut mit Warburg-Eigentümer Christian Olearius beschäftigen. Der hatte zwar geschafft, dass das Verfahren gegen ihn wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt wurde. Das hat ihn aber nicht daran gehindert, Anzeige gegen die ehemalige Chefaufklärerin Brorhilker und den wichtigen Kronzeugen, Kai-Uwe Steck, einzureichen. Im Zentrum seiner Klage steht eine Aussage des Kronzeugen über ein Treffen mit dem verurteilten Hintermann Hanno Berger und Olearius, das wohl nicht wie beschrieben stattgefunden haben kann. Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen ihren Kronzeugen erfolgreich Anklage eingereicht.

Schaden durch Cum-Ex

Schaden durch Cum-Cum

Weitere Nachrichten:

  • Vorsicht vor Betrugsmasche mit gefälschten Steuerbescheiden!
  • Umsatzsteuerbetrug mit manipulierten Spielautomaten: Vor dem Landgericht Bochum hat ein Prozess gegen vier Angeklagte begonnen, die Umsätze ihrer Automaten um rund 50 Prozent nach unten gefälscht haben sollen. Entscheidende Hinweise kamen von einem selbst kriminellen Whistleblower. Das Modell soll laut journalistischen Recherchen technisch weiterhin umsetzbar sein und nur selten behördlich überprüft werden.
  • Die NGO TaxWatch UK hat ihren Bericht State of Tax Administration 2024 zur britischen Steuerverwaltung veröffentlicht. Kernergebnisse: Auch in Großbritannien hat man sich noch nicht von Corona erholt; das Return-on-Investment ist bei Steuerfahndung und Betriebsprüfung (insbesondere bei großen Unternehmen) mit 17,5 pro eingesetztem Pfund so hoch wie noch nie und der Kontakt mit den Steuerpflichtigen funktioniert sehr schlecht. Einen detaillierten Vergleich mit der deutschen Verwaltung gibt es im Podcast.
  • Ermittlungen auf Basis der Veröffentlichung von Panama Papers, Paradise Papers und Bahamas Leaks werden in Chile zu geschätzten Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Dollar führen. Der Großteil geht auf die Paradise Papers und insbesondere den Fall der Gewinnverschiebung durch den Schweizer Rohstoff- und Bergwerkgiganten Glencore zurück.
  • Die jährlichen Updates aus dem BMF zum Stand der Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Deutschland sind da. Unsere Analyse bleibt gleich: Es ist bisher keine Rückkehr zu Mehrergebnissen und Fahndungsprüfungen von vor der Pandemie in Sicht.

Veranstaltungen

Mit dem Netzwerk Steuergerechtigkeit

  • 5.11. 18-19:30 Uhr, Uni Würzburg – Macht & Verteilung – Steuern gegen Vermögensungleichheit, Workshop, Link 
  • 14.11. 19-20:30 Uhr, August-Bebel-Institut Berlin – Mehr Demokratie durch Umverteilung, Buchvorstellung mit Yannick Haan, Link

In Berlin

  • 7.11.2024 (15:30 bis 21:30 Uhr): DGB und Fiscal Future – Wie finanzieren wir eine gerechte Zukunft für alle Generationen? Link
  • 13.11 bis 14.11.2024: Herbstforum der Böckler-Stiftung “Verteilungskonflikte: Herausforderung für die Demokratie” Link
  • 13.11.2024, ifst: Klimapolitik durch konsequente CO2-Bepreisung – Verhaltenslenkung und ihre Verteilungswirkungen in Deutschland und dem Rest der Welt (Link)

Online

  • Veranstaltungsreihe zu den Empfehlungen der BMF-Expertenkommission “Vereinfachte Unternehmensteuer”. Weitere Infos und Webstream unter: https://www.tax.mpg.de/de/veranstaltungen
    • 30.10.2024, 17-18 Uhr: § 1 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung, StAbwG
    • 06.11.2024, 17-18 Uhr: BP, Digitalisierung, Sachzuwendungen
  • 19.11.2024: IFBD Online International Tax Conference (Alternatives to Pillar 1, Compliance with Pillar 2 in the EU, and China’s Advance Tax Rulings) (Link)

Hörens- und sehenswert:

  • Hart aber fair – “Können wir uns die Reichen noch leisten”: Julia Friedrichs und Josef Rick versuchen mit allen Mitteln der Kunst, den Fokus der Debatte von der Einkommensteuer auf die Besteuerung der Superreichen zu lenken. Jan van Aken (Linke) rechnet vor, warum gute Unternehmer*innen sich eine 60-prozentige Erbschaftsteuer locker leisten können und wie hoch das Einkommen von Susanne Klatten pro Stunde ist. Johannes Vogel lässt alles an sich abprallen und verweist stattdessen auf die Finanzbildung (#CL_erklärt).
  • Ein Bild das Geschichte schreiben könnte – Die Carola-Brücke mit einem passenden Schriftzug und einem Verweis auf unsere Studie zur Besteuerung von Milliardär*innen. Glückwunsch an Anton Launer!

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