Erbschaftsteuer- verschonung für Wohnungs- unternehmen beenden!

Berlin, 08.12.2020. Wer 30 Wohnungen erbt zahlt Erbschaftsteuer, wer 300 bekommt erhält sie als steuerbefreites Wohnungsunternehmen? Privilegien in der Erbschaftsteuer für Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohnungen ermöglichen es Immobilienvermögen vergünstigt bis vollkommen steuerfrei an Nachfolger*innen zu übertragen. Diese Regelung soll nun auf Antrag der Grünen mit dem Jahressteuergesetz 2020 beseitigt werden, welches am 09.12.2020 in einer Sondersitzung in der Haushaltswoche im Bundestag verhandelt wird.

Großzügige Befreiungen für Wohnungsunternehmen

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde dieses Privileg für Wohnungsunternehmen durch die Erbschaftsteuerrichtlinie des Bundesfinanzministeriums Ende 2019 legalisiert – zuvor war es vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig eingestuft und untersagt worden. Diese und weitere großzügige Befreiungen für Eigentümer großer Wohnungsvermögen sind das Ergebnis einer intensiven Lobbyschlacht um das Erbschaftsteuergesetz. Dabei haben superreiche Unternehmenseigentümer sich als „Familienunternehmen“ dargestellt um den falschen Eindruck zu erwecken, es ginge um die kleinen und mittleren Familienbetriebe.

Ralf Krämer von ver.di erklärt dazu: „Während viele Menschen in Großstädten unter explodierenden Mieten leiden, werden leistungslose Vermögenzuwächse von Multimillionären auf den Immobilienmärkten kaum besteuert und selbst von der Erbschaftsteuer verschont. Die superreichen Eigentümer und Erben großer Wohnungsbestände müssen endlich gerecht besteuert werden und ihren Anteil zum Gemeinwohl beitragen“.

Hintergründe zu den auf dem Immobilienmarkt relevanten Steuern und Steuerungsmöglichkeiten bietet die neue Broschüre des Netzwerk Steuergerechtigkeit „Immobilienmärkte (be-)steuern“. Ebenso wird analysiert, welchen Beitrag diese für einen besser funktionierenden Immobilienmarkt und eine gerechtere Gesellschaft aktuell leisten und leisten könnten.

Rechtsunsicherheit für viele gemeinnützige Vereine bleibt bestehen

Ein weiterer Bestandteil des Jahressteuergesetz sollte nach der Forderung vieler gemeinnützige Vereine eine Klarstellung des Gemeinnützigkeitsrechts sein, dies hatte die Koalition jedoch auf Druck der Union verweigert. Attac wurde 2019 vom Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit abgesprochen, da die Mitwirkung an der politischen Willensbildung – unabhängig von den konkreten Inhalten – nicht gemeinnützig sei. Das veraltete steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht erschwert durch eine enge und teils unklare Auslegung der Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftliches Engagement in vielen Bereichen.

Kontakt für Rückfragen:

Christoph Trautvetter, Tel.: 49 30 217 99 994, Mail: christoph.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

Margaretha Eich, Tel.: 49 30 217 99 995, Mail: margaretha.eich@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

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