Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandal: Der Untersuchungsausschuss bezeugt fragwürdige Zusammenarbeit von Politik und Bankenlobby

Berlin, 23.06.2017. Der vorläufige Abschlussbericht des CumEx-Untersuchungsausschusses kommt zu dem Schluss, der Ausschuss sei „nicht erforderlich“ gewesen und sieht keinen weiteren Handlungsbedarf. Das Netzwerk Steuergerechtigkeit bedauert diese unkritische Einschätzung der Regierungsparteien.

Die Sondervoten der Opposition zum vorläufigen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses legen nahe, dass das BMF insgesamt zu langsam und mehrfach in nicht ausreichendem Maße vorgegangen ist, um die betrügerischen Aktivitäten von Banken, Investoren und Beratern zu unterbinden. Obwohl Hinweise auf Regulierungslücken vorlagen, wurde in Bezug auf die Cum/Ex-Geschäfte drei Jahre nicht gehandelt, in Bezug auf Cum/Cum-Geschäfte von ausländischen Konzernen ließ die große Koalition sogar 7 Jahre verstreichen. Die Einnahmeverluste werden auf über 31 Milliarden Euro beziffert. Im Untersuchungsausschuss wurden auch mangelnde personelle Ausstattung und Sachkenntnis im BMF, im BZSt und auf Landesebene als Gründe genannt für die zeitliche Verschleppung und die unkritische Übernahme von Formulierungen der Bankenlobby. Dass beispielsweise die Nachbesserung der Gesetzgebung mit dem JStG 2007 die CumEx-Geschäfte nur für inländische Banken unterband, diese danach aber munter weiter über ausländische Banken abgewickelt wurden, scheint dem Ministerium bekannt gewesen zu sein.

 „Die offensichtliche Einflussnahme des Bankenverbandes auf die Gesetzgebung ist  entweder ein Armutszeugnis für die Personalpolitik und Sachverstand der Finanzbehörden oder eine Vertuschung korrupten Verhaltens. Beides wäre aus unserer Sicht inakzeptabel und erfordert dringend Konsequenzen.“ kommentiert Karl-Martin Hentschel von Attac

Ralf Krämer von ver.di: „Der CumEx-Skandal wäre nur einer von vielen Fällen, bei denen die personelle Ausstattung der Finanzbehörden eine effektive Umsetzung steuerlicher Prinzipien nicht gewährleistet. So wurden beispielsweise 2016 nur elf von 489 Einkommensmillionären in Berlin steuerlich geprüft und die Zahl der Betriebsprüfer hat sich in Relation zur wachsenden Wirtschaftsleistung bundesweit als völlig unzureichend erwiesen. Ob hier von fehlgeleiteter Sparwut, oder gezielter Vernachlässigung gesprochen werden kann, darüber können wir nur mutmaßen. Fakt ist aber, dass die besten Steuergesetze nichts nützen, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend überprüft wird.“ 

„Im Abschlussbericht heißt es aus Sicht der Koalitionsparteien, der Untersuchungsausschuss sei nicht erforderlich gewesen. Dass die Regierungskoalition anscheinend kein Fehlverhalten auf staatlicher Seite erkennen kann und sich daher auch nicht mit der Opposition auf einen gemeinsamen Abschlussbericht einigen konnte, weckt den Eindruck, dass hier die Verantwortung der früheren Finanzminister von CDU und SPD heruntergespielt werden soll.“ Sarah Godar, Koordinatorin des Netzwerk Steuergerechtigkeit

Kontakt:

Karl-Martin Hentschel, Attac Deutschland, karl-martin.hentschel@attac.de, 0151-5908 4268

Ralf Krämer, ver.di Bundesvorstand  Bereich Wirtschaftspolitik, ralf.kraemer@verdi.de, 015114268540

Sarah Godar, Koordinatorin Netzwerk Steuergerechtigkeit, sarah.godar@netzwerk-steuergerechtigkeit.de, 017661705482

Download Pressemitteilung als PDF

↓ Download Pdf
Nach oben