Für eine gerechte Grundsteuer als Basis einer gerechten Besteuerung von Vermögen

Berlin, 18.03.2019. Die Immobilien-und Wirtschaftsverbände machen mit Auftragsstudien und massiver Öffentlichkeitsarbeit Stimmung gegen eine wertabhängige Grundsteuer und das Verbot der Umlagefähigkeit. Grund dafür ist nicht die Angst vor steigenden Mieten oder ausbleibenden Investitionen, sondern die Ablehnung der Vermögensteuer. Eine aktualisierte und wertabhängige Grundsteuer würde den Grund für die Aussetzung der Vermögenssteuer durch das Verfassungsgericht im Jahr 1997 beseitigen und damit die Grundlage für eine neue Diskussion über eine wirksame Besteuerung hoher Vermögen schaffen.

Dazu Christoph Trauvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit:

„Die Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen ist in Deutschland durch die Aussetzung der Vermögenssteuer (1997), die großzügigen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer (2016) und die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkommen (2007) stark gesunken und im internationalen Vergleich sehr gering. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen wird ohne eine wertabhängige Grundsteuer erheblich erschwert. Eine am Ertragswert anknüpfende Grundsteuer, die nicht auf die Mieten umgelegt wird, ist ein wichtiger Schritt für eine gerechte Besteuerung von Immobilien, und zugleich eine gute Grundlage für die Wiederbelebung der Vermögensteuer.“

Dazu Ralf Krämer von Ver.di:

„Eine Reform der Grundsteuer muss diese als wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden sichern, gerecht am Wert der Immobilien anknüpfen und den Wohnungsbau fördern. Der Kompromiss von Bund und Ländern ist eine brauchbare Grundlage, sollte aber dahingehend nachgebessert werden, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf. Wichtig ist vor allem die Orientierung am Wert und die Möglichkeit eines höheren Steuersatzes für unbebaute Grundstücke.“

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