Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 14.04.2021 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG).
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Erläuterung:
Der vorliegende Entwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz („AbzStEntModG“) enthält aus Sicht der Steuergerechtigkeit zwei wesentliche Teile. Das sind zum einen Regeln, die Steuerbetrug bei der Kapitalertragsteuer, z.B. bei den Cum-Ex-Modellen, erschweren sollen. Lösungsansätze für die durch die Einführung der Abzugsteuer für Kapitalerträge darüber hinaus entstandenen Steuerungerechtigkeiten enthält der Gesetzentwurf nicht. Zum anderen enthält das Gesetz Anpassungen der Regeln zur Bestimmung von Verrechnungspreisen für die internationale Abgrenzung von Unternehmenseinkünften (§1 AStG), die ursprünglich Teil des ATAD-Umsetzungsgesetzes („ATAD-UmsG“) waren. Eine für die den Kampf gegen Gewinnverschiebung und Steuervermeidung wichtige Neuregelung für konzerninterne Finanzbeziehungen wurde aus dem ursprünglichen Entwurf des ATAD-UmsG nicht übernommen und findet sich jetzt weder im aktuellen Vorschlag zum ATAD-UmsG noch im AbzStEntModG. Wie bereits vom Bundesrat vorgeschlagen, sollte diese Neuregelung in leicht modifizierter Form wieder in das Gesetz aufgenommen werden. Die vorgeschlagene Regelung sorgt dafür, dass Zinssätze für konzerninterne Kredite standardmäßig dann als fremdüblich gelten, wenn sie dem Rating des Konzerns insgesamt entsprechen, lässt allerdings die Möglichkeit das im Einzelfall zu widerlegen (sogenannte „widerlegbare Vermutung“). Dadurch wird der Gestaltungsspielraum eingeengt, durch fremdunübliche Zinsvereinbarungen beispielsweise Gewinne aus Immobilieninvestments weiterhin in großem Umfang unbesteuert in Steueroasen verschwinden zu lassen.
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