Darüber, dass Steuervermeidung großer, multinationaler Konzerne entschieden bekämpft werden muss, besteht international und auch in der deutschen Politik weitgehend Einigkeit. Die OECD legte dazu schon 2015 eine Reihe von Mindeststandards und Vorschlägen vor, die von der EU 2016 und 2017 in zwei Richtlinien überführt wurden und von allen EU-Ländern bis Ende 2018 bzw. Ende 2019 umzusetzen waren. Kurz vor Ablauf der Frist, am 10. Dezember 2019, legte das Bundesfinanzministerium einen Entwurf vor, der an einigen Stellen über die Mindeststandards hinausgeht. Angesichts der Steuerverluste von bis zu 20 Milliarden Euro pro Jahr und der durch die einseitige Bevorteilung großer multinationaler Unternehmen und sehr vermögender Privatpersonen besonders hohe Dringlichkeit, sind über die Mindeststandards hinausgehende Maßnahmen gerechtfertigt und der vorliegende Gesetzesentwurf prinzipiell zu begrüßen. Vor diesem Hintergrund ist es bedauerlich, dass wesentliche Vorschläge des ursprünglichen Entwurfs – darunter eine Verschärfung bei der weitverbreiteten Gewinnverschiebung über firmeninterne Kredite, die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf ausländische Investmentfonds und die Ausweitung der passiven Einkünfte auf Handels- und Dienstleistungsgesellschaften – nicht beibehalten wurden, ohne jedoch die Prognose der erwarteten Mehreinnahmen anzupassen. Allein die Steuervermeidung über firmeninterne Kredite dürfte die prognostizierten Mehreinnahmen von 235 Millionen Euro pro Jahr deutlich überschreiten. Eine Senkung des Satzes für niedrigbesteuerte Gewinne von 25 auf 15% erscheint dagegen angesichts der aktuellen Vorschläge aus den USA (Steuererhöhung auf 28% und Mindeststeuersatz von 21%) und in einem Gesetz zur Bekämpfung von Steuervermeidung unangemessen und ist folgerichtig deswegen bisher auch nicht enthalten.
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