Zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb sieht der Gesetzesentwurf weitreichende und wirksame Gegenmaßnahmen vor. Diese umfassen neben einem Betriebsausgabenabzugsverbot (inkl. für nicht nahestehende Personen), einer verschärften Hinzurechnungsbesteuerung, einer Quellenbesteuerung und der Aussetzung von Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiungen (inkl. „Durchschüttung“) auch erweiterte Mitwirkungspflichten. Die Maßnahmen führen unter Umständen zu Doppelbesteuerung und einer wesentlichen Behinderung von Geschäftsbeziehungen mit den betroffenen Ländern. Angesichts des hohen Risikos und der über viele Jahre faktisch existierenden doppelten Nichtbesteuerung erscheint das gerechtfertigt und ist insgesamt zu begrüßen.
Allerdings greifen die Maßnahmen teilweise erst mit großer Verspätung (bis zu 4 Jahre) und der Ansatz, diese Maßnahmen auf Staaten aus der schwarzen Liste der EU anzuwenden, ist wenig zielführend. Mehr dazu im pdf.
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