OECD/G20 Unternehmenssteuerreform bleibt hinter Erwartungen zurück

Berlin, 8.10.2021. Soeben hat das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS den aktuellen Verhandlungsstand für eine globale Unternehmenssteuerreform bekannt gegeben. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, enttäuscht aber die Hoffnung auf ein faires und zeitgemäßes Unternehmenssteuersystem. Vier der beteiligten Länder haben noch nicht zugestimmt, 70 waren gar nicht mit am Tisch. Viele Details bleiben noch offen. Unsere Kommentare zu den wichtigsten Veränderungen im Vergleich zum Juli:

Der Mindeststeuersatz beträgt 15 Prozent. Der Zusatz „mindestens“ wurde gestrichen.

„Die Mindeststeuer ist ein genauso historischer wie überfälliger Schritt im Kampf gegen Steueroasen. Aber 15 Prozent sind deutlich zu wenig um Gewinnverschiebung und den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen Staaten zu beenden. Außerdem sind die Zusatzeinnahmen unfair verteilt.“

Irland hat bereits angekündigt den Steuersatz für betroffene Unternehmen auf 15 Prozent zu erhöhen, für alle anderen aber bei 12,5 Prozent zu bleiben. Wichtige, noch ungeklärte Details zur Mindeststeuer sollen bis Ende November 2021 bekannt gegeben werden.

Säule 1 gilt für die etwa 100 umsatzstärksten und profitabelsten Unternehmen. Für sie werden etwa 25 Prozent der Gewinne oberhalb einer Rendite von 10 Prozent neu verteilt. Das entspricht der Mitte der Bandbreite vom Juli (20 bis 30 Prozent) und bleibt damit sogar noch hinter der Mindestforderung der G-24 vom September (30 Prozent) zurück.

 „Nach dem jetzigen Kompromiss wird nur ein sehr kleiner Teil der Gewinne neu verteilt. Damit verfehlt die Reform ein wichtiges Ziel und sorgt nicht dafür, dass die großen Digitalkonzerne in Deutschland einen fairen Steuerbeitrag leisten.“

Länder, die bereits eine Digitalsteuer eingeführt haben und diese jetzt abschaffen müssen, verlieren unterm Strich sogar Steuereinnahmen. Und auch für Deutschland wäre ein höherer Anteil besser gewesen. Eine kryptisch formulierte Regelung sieht vor, dass auch Segmente einzelner Unternehmen von der Neuverteilung betroffen sein können, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Das dürfte vor allem auf Amazons Web-Services zutreffen. Eine detaillierte Entscheidungsvorlage soll Anfang 2022 fertig werden und bis Mitte 2022 unterzeichnet sein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

christoph.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de (Tel: 030 217 99 994)

Weitere Materialien und Stimmen:

  • OECD: Statement vom 8.10.2020
  • TJN: „OECD tax deal fails to deliver“
  • ATAF: „A new era of international taxation rules – What does this mean for Africa?“
  • Oxfam International: “OECD tax deal on track to become rich country stitch-up“
  • TaxWatch: “US set to raise $8.5bn from four tech companies following global tax deal“
  • Eurodad: „Who is really at the table when global tax rules get decided?
  • This Day: „FG: Why Nigeria Has Not Endorsed OECD’s Proposal on Digital Economy“
  • Canadians for Tax Fairness: „OECD tax deal will give tech giants a gigantic tax break“
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