Das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz enthält neue Ermittlungsbefugnisse und weitere Verbesserungen, wenn ein Verdacht auf Sanktionsbezug besteht. Aber der globale Schattenfinanzmarkt torpediert die Sanktionsdurchsetzung genauso wie die Geldwäschebekämpfung. Nicht nur für eine effektive Sanktionsdurchsetzung ist es deswegen unerlässlich, dass im zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz eine Behörde mit angemessener personeller Ausstattung, ein Verfahren und eine ausreichende Datengrundlage geschaffen werden um unabhängig von einem Anhaltspunkt für einen Sanktionsbezug systematisch nach Vermögen verdächtiger Herkunft zu suchen und zu ermitteln ob dieser Bezug besteht oder nicht.
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