Laut Handelsblatt haben die Steuerbehörden aus NRW Anfang März wieder ihre Liste der zentralen und dezentralen Prüfungsfelder veröffentlicht. In den Vorjahren stand demnach meistens die “Liebhaberei” im Fokus, 2022 wird es die Thesaurierungsbesteuerung von Personengesellschaften. 67 Finanzämter schauen auch weiter schwerpunktmäßig auf die Liebhaberei, 40 Finanzämter
fokussieren sich auf die Steuervergünstigung für energetisches Sanieren. Ziel der Liste ist es, Steuerzahler schon vorab zur Einreichung von detaillierten Belegen für diese Prüffelder zu animieren und so die Bearbeitung zu verkürzen und vereinfachen. Wie bei der Blitzer-Warnung könnte sie aber auch Anreiz sein, die Regeln an anderen Stellen nicht ganz so genau zu nehmen und zu hoffen,
dass die automatische Risikoanalyse die Steuerhinterziehung in diesem Bereich übersieht. Deswegen veröffentlichen die meisten anderen Bundesländer nur allgemeine oder gar keine derartigen Empfehlungen.
In Sachen Cum-Ex wurde der wichtige Hintermann der Geschäfte für den deutschen Markt, der Steuerrechtler Hanno Berger, mittlerweile erfolgreich aus der Schweiz an Deutschland ausgeliefert. Er wird sich wohl schon ab April vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten müssen: Es geht um Cum-Ex-Geschäfte mit unrechtmäßig erlangten Steuererstattungen in Höhe von 113,3 Millionen Euro. Einer der früheren Kunden Bergers, die Hamburger Warburg Bank, ist indessen daran gescheitert, gerichtlich die Deutsche Bank für Steuerrückforderungen in Haftung zu nehmen. Die Warburg war im Rahmen der Geschäfte als Leerkäufer aufgetreten. Sie hatte argumentiert, dass die Deutsche Bank die der Warburg fälschlicherweise erstatteten Kapitalertragsteuern hätte einziehen müssen, da sie die Depotbank des letzten Glieds der Lieferkette sei, an deren Anfang ein Leerverkauf stand. Laut OLG Frankfurt am Main sei niemals das wirtschaftliche Eigentum übergegangen, weswegen die Deutsche Bank nicht hätte abführen müssen – was sie ihren Kunden auch mitgeteilt hatte und der Warburg hätte klar sein müssen. Als letzte Kurznachrichten zu Cum-Ex hat 1) der Bundesrat die Bundesregierungerneut aufgefordert, einen stärkeren Informationsaustausch zwischen Finanzämtern, Börsen und Börsenaufsichten zu erlauben, und 2) der
Bundesfinanzhof endgültig das Cum-Ex-Modell mit US-Pensionsfonds für steuerlich unwirksam erklärt, welches zu Beginn der Aufklärungsarbeit als erstes Modell systematisch vom Bundeszentralamt für Steuern aufgearbeitet worden war.