Letzte Woche trafen sich die Mitglieder der FATF zum halbjährlichen Plenum in Berlin. Auf der Tagesordnung: die lang erwartete Evaluation der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Anders als vor 11 Jahren gab es dieses Mal keine Drohung mit der schwarzen Liste. Trotzdem kommt die FATF laut Zusammenfassung u.a. zu dem Schluss, dass viele der Maßnahmen der letzten Jahre noch ihre Wirkung zeigen müssen, dass Deutschland Geldwäsche effektiver verfolgen und dafür für besseren Zugang zu Eigentümerinformationen sorgen muss. Der umfassende Bericht soll im September veröffentlicht werden.
Ebenfalls noch hinter verschlossenen Türen wird aktuell intensiv über das zweite Sanktionsdurchsetzungsgesetz und die Pläne, systematischer nach verdächtigem Vermögen zu suchen, verhandelt. Olaf Scholz deutete bei der FATF Zeitungsberichten zufolge bereits an, dass über eine anonyme Whistleblower Hotline nachgedacht wird um die wahrscheinlich wenig erfolgreiche Aufforderung zur Selbstanzeige aus dem ersten Sanktionsdurchsetzungsgesetz zu ergänzen. Anders als geplant wird Teil 2 des Gesetzes aber wohl nicht mehr vor der Sommerpause fertig. Der Klärungsbedarf ist riesig.