Das EU-Geldwäschepaket ist beschlossen und veröffentlicht (Richtlinie, Verordnung und Übersicht). Es sorgt u. a. für:
- eine einheitliche Definition des wirtschaftlichen Berechtigten – allerdings immer noch mit der problematischen Schwelle von 25%,
- eine europaweit einheitliche Obergrenze für Bargeld (10.000 Euro),
- die bis 2014 rückwirkende Registrierung von ausländischen Immobilieneigentümern und ein zentrales Immobilienregister für die Behörden,
- eine besondere Sorgfaltspflicht für Banken bei sehr reichen Kunden.
Außerdem macht die Richtlinie das Transparenzregister für Journalisten und Zivilgesellschaften europaweit wieder zugänglich. Allerdings erst, wenn das Paket in spätestens drei Jahren seine Wirkung entfaltet. Das BMF freut sich für den Finanzplatz Frankfurt am Main über den Sieg im Rennen um den Sitz der neuen EU-Geldwäschebehörde (AMLA).
Hoffentlich ist das ein weiterer Anlass auch bei der Umsetzung des Geldwäschepakets schnell und mit gutem Beispiel voranzugehen und auch beim Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz endlich vorwärts zu kommen. Laut WirtschaftsWoche scheitert das aktuell daran, dass das Justizministerium die Rechtsgrundlage für Ermittlungen rund um verdächtige Vermögen blockiert, SPD und Grüne aber dem Gesetz nur mit diesem für sie zurecht wesentlichen Teil zustimmen wollen.
Weitere Nachrichten:
- Ein spannender Welt-Artikel zeigt die offensichtlichste Lücke im deutschen Transparenzregister: Unternehmen mit Verbindung zum früheren BND-Chef sind in problematische Geschäfte verwickelt. Die deutschen Unternehmen gehören Schweizer AGs. Im deutschen Transparenzregister haben sie einen fiktiven Berechtigten eingetragen, die echten Eigentümer seine nicht zu ermitteln – anscheinend weil sie in der Schweiz nicht offengelegt werden. Das ist absurd und widerspricht dem Sinn des Registers. Und trotzdem dürfen die Unternehmen in Deutschland weiter Geschäfte machen. Das Bundesverwaltungsamt erwägt jetzt immerhin die Verhängung eines Bußgeldes – aber wohl nur weil der Journalist sie auf den Fall hingewiesen hat.
- Das US-Transparenzregister geht an den Start. Allerdings mit 22 Ausnahmen und ohne öffentlichen Zugang. Mehr dazu im Taxcast von TJN.
- Politiker und Ermittler halten nicht viel von der FIU, den Kriminellen ist sie laut Spiegel zumindest so viel Wert, dass sie einen dort arbeitenden Zollfahnder für Auskünfte bezahlt haben.
- Die FATF hat auf ihrer Februar-Tagung die Vereinigten Arabischen Emirate und Gibraltar von ihrer schwarzen Liste gestrichen und dafür Kenia und Namibia hinzugefügt. Ein weiteres Indiz gegen den Nutzen der Liste.
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