…spricht sich Lorenz Jarass im Handelsblatt für eine EU-Quellensteuer aus. Der Vorschlag sieht “eine Quellensteuer von zum Beispiel zehn Prozent auf alle Zins- und Lizenzgebührenzahlungen ohne die Möglichkeit einer Freistellung und unabhängig vom steuerlichen Wohnsitz des Zahlungsempfängers” vor. Auch die OECD-Vereinbarung enthält mit der Subject-to-Tax-Rule (STTR) im Rahmen von Pillar 2 eine Quellensteuer, deren Umsetzungsdetails im kommenden Monat veröffentlicht werden sollen. Die STTR könnte insbesondere für Länder mit niedrigem Einkommen interessant sein. Im Gesamtkontext der OECD-Reform wird ihr aber wegen des geringen Steuersatzes von 9 Prozent und des wenig umfangreichen Anwendungsbereichs vergleichsweise wenig Bedeutung zugesprochen.