UBS wurde verurteilt zwischen 2004 und 2012 Kundengelder von etwa 10 Milliarden angeworben und die Steuerhinterziehung verschleiert zu haben. Weil sie sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern (und nicht der unversteuerten Kundengelder) orientieren soll, sank die Strafe von 3,7 auf 1 Milliarde Euro zusätzlich zum Schadenersatz von 800 Millionen Euro. Eine letzte Berufung ist noch möglich.