Das LG Bonn hat einen weiteren Bankier der Warburg-Gruppe wegen Cum-Ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer einer Warburg-Tochter in Luxemburg hatte als erster Angestellter der Bank gestanden und damit unter anderem den Miteigentümer Christian Olearius belastet, dem wohl auch 2022 noch der Prozess gemacht wird. Dieses Geständnis wurde als strafmildernd gewertet. Aufgrund des riesigen Schadens in Höhe von 109 Millionen Euro setzte das Gericht dennoch eine, recht gering anmutende, Haftstrafe von dreieinhalb Jahren fest. Währenddessen hat das Bundesverfassungsgericht auch eine letzte, verzweifelte Beschwerde gegen die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das erste, mittlerweile rechtskräftig, Cum-Ex-Urteil des LG Bonn verworfen.