Die OECD hat neue Umsetzungsdetails für die erste Komponente der globalen Unternehmenssteuerreform veröffentlicht. Sie betrifft etwa 100 der größten und profitabelsten Unternehmen und soll dafür sorgen, dass diese in den Ländern, wo ihre Kunden herkommen mehr Steuern zahlen. Um den Aufwand zu verringern gibt es eine Bagatellgrenze. Nur Länder mit mehr als 1 Mio. Euro lokalem Umsatz (bzw. 250.000 Euro Umsatz für kleinere Jurisdiktionen mit einem BIP unter 40 Mrd. Euro) profitieren demnach von der neuen Regel. Die OECD Vorschläge regeln nun, wie bestimmt werden soll, ob ein Land für das jeweilige Unternehmen diese Umsatzschwelle erreicht. Im Vergleich zu den Vorschlägen von 2020 erhalten die Unternehmen dabei mehr Auslegungsspielraum und damit mehr Möglichkeiten für Steuergestaltung. Was das für die Entwicklungsländer bedeutet und ob sich die für die Reform nötigen Zugeständnisse dann noch lohnen, bleibt unklar.
Die OECD hat den Mitgliedsstaaten länderspezifische Auswertungen zu den Reformauswirkungen zur Verfügung gestellt, aber nicht veröffentlicht. Laut OECD stünde das den Ländern frei diese zu veröffentlichen. Bisher haben aber nach unserer Information nur Finnland, die Niederlande und Ägypten Zahlen veröffentlicht und die finnische Regierung weist aktuell daraufhin, dass der Rechner der OECD die aktuellen Änderungen (noch) nicht ausreichend einbezieht.