"NRW für Steuergerechtigkeit!" – Antrag enthält viele wichtige Forderungen
Der Haushalts- und Finanzausschuss im Landtag NRW hat sich am 9. März mit dem Thema „Steuergerechtigkeit“ befasst. Der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/13997) “Nordrhein-Westfalen für Steuergerechtigkeit! Steuerkriminalität bekämpfen – Steuergerechtigkeit herstellen – gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern” enthält viele richtige und wichtige Forderungen.
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland und Tax Justice Network haben für die öffentliche Anhörung eine Stellungnahme verfasst.
Darin begrüßen wir besonders, dass der Stellenwert öffentlicher Transparenz für die Schaffung von nachhaltiger Steuergerechtigkeit betont wird. Konkret ist zu begrüßen, dass der Antrag erwähnt bzw. fordert:
- öffentliche länderspezifische Konzernbilanzen (country-by-country reporting)
- Hinweisgeber (whistleblower) im Steuerbereich besser zu schützen
- Lücken im Strafrecht im Hinblick auf Geldwäsche und Schwarzgeld zu schließen
- ein Unternehmensstrafrecht
- die Abgeltungssteuer durch eine Besteuerung von Kapitalerträgen nach dem persönlichen Steuersatz abzulösen
- die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer
- die Stärkung der Finanzverwaltung
Stellungnahme als PDF
Videomitschnitt der Anhörung
Markus Meinzer im Interview:
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