PM des Netzwerk Steuergerechtigkeit: Panama Papers unterstreichen dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung

Panama Papers unterstreichen
dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung

Gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen helfen vor allem öffentliche
Register der wahren Eigentümer bzw. Nutznießer dieser Briefkastenfirmen. Die
Bundesregierung setzt sich jedoch auf EU-Ebene und in Deutschland weiter gegen
diese Transparenzmaßnahme ein. 
Die Bundesregierung hat sich bis 2017 zur
Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU verpflichtet. Darin hat sie auch
die Einrichtung über die wahren, sprich die wirtschaftlich berechtigten
Eigentümer von beispielsweise Briefkastenfirmen versprochen. Während jedoch der Staatssekretär im BMF
Michael Meister bei Anne Will am 3. April 2016 den Eindruck erweckte, das BMF
würde den Richtlinienentwurf der EU-Kommission voll unterstützen, wehrt sich
das BMF tatsächlich weiterhin dagegen, dass das Register über die wahren
Eigentümer bzw. Nutznießer von Firmen öffentlich zugänglich gemacht wird.

Vielmehr will Bundesregierung den Zugriff zu dem Register auf die
Ermittlungsbehörden beschränken. Das ist auch unter Berücksichtigung des
Steuergeheimnisses unverständlich. Denn es wird gegen kein Steuer- oder Geschäftsgeheimnis
verstoßen, wenn die Identität des wirtschaftlich Berechtigten offengelegt wird.
Alle Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass nur der öffentliche
Druck geeignet ist, Erfolge bei der Steuerhinterziehungs- und
Geldwäschebekämpfung zu erzielen.
Ähnlich sieht es beim internationalen Abkommen
zum Austausch von Kontodaten aus. Auch hier will das BMF Informationen nur sehr
eingeschränkt freigeben. So sollen auch in Zukunft den Staaten, die nicht
umgekehrt genau dieselben Daten zurückliefern können, Informationen vorenthalten
werden. Das betrifft insbesondere die ärmsten Staaten, die jedoch gleichzeitig
besonders auf diese Daten angewiesen wären. Damit wären beträchtliche Teile der
Auslandsvermögen bei deutschen Banken, die von privaten Anlegern stammen,
weiter der Besteuerung faktisch entzogen.
Die Panama Papers zeigen, dass die Probleme rund
um geheime Bankkonten, Korruption und Steuervermeidung keineswegs gelöst sind,
sondern dass wesentlich ehrgeizigere Lösungen benötigt werden. Dazu muss man
aber nicht darauf warten, dass alle großen und kleinen Schattenfinanzplätze
wirklich mitmachen. Deshalb sollte die Bundesregierung endlich im eigenen
Hinterhof kehren. Alle zwei Jahre wird
von Tax Justice Network (TJN) der Financial Secrecy Index veröffentlicht, der
untersucht, wie sehr sich die Gesetze eines Landes zum Verstecken von Geldern
eignen, und wie stark diese genutzt werden. Seit Jahren landet Deutschland auf
dem 8. Rang.
 
Notwendige Schritte gegen illegitime Finanzströme
und illegale Geschäftspraktiken wäre es, Transfers zu solchen anonymen
Briefkastenfirmen zu unterbinden und Rechtsgeschäfte mit diesen für ungültig zu
erklären. Außerdem wäre es geboten, die Eintragung solcher Briefkastenfirmen
ins deutsche Handelsregister als Aktionäre und Gesellschafter sowie ins
Grundbuch als Immobilienbesitzer an die Bedingung zu knüpfen, dass die
wirtschaftlich Berechtigten der Firmen offengelegt werden müssen. Damit könnte
Deutschland einem Großteil des Schadens, der von diesen Firmen ausgeht,
vorbeugend entgegenwirken. 

Netzwerk Steuergerechtigkeit
C/o WEED e.V.
Eldenaer Str. 60, 10247 Berlin,
Tel. 0049-(0)30-275 82 614,

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