Verräter? Nein. Helden! Statt Whistleblower zu bestrafen, sollten sie ausgezeichnet werden.

Artikel vom 11.07.2016 erschienen im ipg-journal:

Anfang November 2014 veröffentlichten Journalisten, wie Luxemburger
Steuerbehörden mit vielen multinationale Unternehmen sogenannte
„Sweetheart Deals“ vereinbart hatten. Durch diese Steuervorbescheide,
eingefädelt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers (PwC) und ihren drei großen Konkurrenten, wurde
eine bis dahin unbekannte Spielart der Steuervermeidung von 340
internationalen Konzernen ans Licht gebracht. Apple, Amazon, Heinz,
Pepsi, Ikea und Deutsche Bank und vielen anderen gelang es dadurch, die Steuerzahlungen auf ihre Luxemburger Gewinne drastisch zu drücken – teilweise auf unter ein Prozent. Diese extrem – mutmaßlich in den meisten Fällen widerrechtlich – niedrigen Steuersätze gehen einher mit einer massiven Gewinnverlagerung der jeweiligen Unternehmen zu Lasten der Nachbarländer, die sich hohen Steuerausfällen gegenübersehen. So befeuern diese Steuerabsprachen einen destruktiven
Steuersenkungswettlauf, bei dem sich Staaten gegenseitig das
Steuersubstrat künstlich streitig machen. Künstlich ist diese
Verlagerung deshalb, weil nur Papiergewinne, nicht aber echte
wirtschaftliche Substanz verlagert werden. Inzwischen hat die
Europäische Kommission in vielen solcher Fälle entschieden, dass es sich
nach EU-Recht um illegale staatliche Beihilfe handelt.

Auch zwei Mitarbeiter des Unternehmens PwC, Antoine Deltour und
Raphaël Halet, waren der Ansicht, dass diese Deals wenn nicht illegal so
zumindest unmoralisch sind und spielten über 28 000 Seiten Dokumente
mit 548 solcher „Sweetheart Deals“ in die Hände eines Journalisten –
ohne dass dabei Geld floss. Wir verdanken diesen beiden Whistleblowern
und ihren „LuxLeaks“, dass Steuervermeidung von multinationalen
Konzernen weder aus der öffentlichen Debatte noch von der politischen
Tagesordnung mehr wegzudenken ist.
Nicht zuletzt beschlossen die
EU-Finanzminister infolge der Enthüllungen im Eilverfahren handfeste
Reformen: einen EU-weiten automatischen Austausch über
Steuervorbescheide.

Den
Enthüllern wurde jedoch wegen Geheimnisverrats und Diebstahls in Luxemburg nach einer Strafanzeige von PwC der Prozess gemacht.
Am 29. Juni 2016 wurden Deltour und Halet vom Luxemburger Bezirksgericht zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung von zwölf beziehungsweise neun
Monaten sowie einer Geldstrafe von 1500 respektive 1000 Euro verurteilt.
Der Journalist wurde freigesprochen. Dass dieser Prozess einen überaus
symbolischen Wert hat, wird auch daran deutlich, dass PwC von ihren
Ex-Mitarbeitern einen Schadenersatz von einem Euro verlangt. In diesem
Prozess geht es nicht um tatsächliche Entschädigung, sondern darum,
juristisch und gesellschaftlich die Schuld und das Fehlverhalten bei den
Whistleblowern zu verorten. 


Das Signal, das von diesem Urteil ausgeht ist verheerend. So wird
einerseits das Fehlverhalten der beteiligten Firmen oft mit dem Hinweis
auf dessen vermeintliche Legalität weggewischt – was spätestens im Zuge
der Entscheide, dass es sich bei solchen Absprachen um illegalen
Beihilfe handelt, als überholt gelten darf. Auch bekamen entscheidende
Drahtzieher dieser Deals anders als deren Enthüller keine ernsthaften
Konsequenzen zu spüren. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
stellte sich lediglich einer unangenehmen Befragung im
TAXE-Sonderausschuss.

zum ganzen Artikel: http://www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/verraeter-nein-helden-1517/

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